Portal wieder online

Verwüster von Judenfriedhof “Hirn” von Nazi-Website?

Burgenland
20.04.2011 15:20
Nur wenige Tage nach der Verhaftung von Neonazi-Größe Gottfried Küssel wegen des Verdachts der Wiederbetätigung ist wieder eine Neonazi-Website namens "alpen-donau" im Internet online. Als das Computerhirn hinter der "alpen-donau.info" gilt indessen jener Mann, der bei der Kommandoaktion am 11. April ebenfalls in U-Haft genommen worden war. Der 39-jährige Burgenländer, der einschlägig vorbestraft ist, soll die Website eingerichtet und verwaltet haben, wie krone.at im Gespräch mit Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, erfuhr.

Pünktlich zu Adolf Hitlers Geburtstag am 20. April werden auf der "neuen" Seite "alpen-donau.net" die "haltlosen Unterstellungen gegen Gottfried Küssel und andere Kameraden" kritisiert. Die Seite liegt wieder auf einem US-amerikanischen Server, diesmal allerdings unter der Domain ".net" statt ".info", sie wurde am 16. April bei "Wild West Domains" in Arizona registriert. "Niemand kann uns aufhalten", brüsten sich die Verfasser, attackierten Ermittler und Politiker und erklärten sich "zum Gegenschlag bereit".

Als Friedhofsschänder verurteilt
Im Verdacht, die technische Verantwortung für die zuvor vom Netz genommene "alpen-donau.info"-Website innegehabt zu haben, steht laut Staatsanwaltschaft Wien jener 39-jährige Burgenländer, der bei der Razzia am 11. April neben Küssel als zweiter Verdächtiger verhaftet worden war. Christian A. war 2004 für schuldig befunden worden, am 31. Oktober 1992 - gemeinsam mit dem zuvor bereits verurteilten Schulfreund Wolfgang T. - 88 Grabsteine am jüdischen Friedhof in Eisenstadt mit Nazi-Parolen, "SS"-Runen, Davidsternen und Hakenkreuzen besprüht zu haben. Das Landesgericht Wiener Neustadt verhängte zunächst über den Friedhofsschänder vier Jahre Haft, wogegen er Rechtsmittel einlegte.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) erließ dem damals 33-jährigen Christian A. im Berufungsverfahren ein Jahr Haft, sodass dieser nur eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte. "Berücksichtigt wurden, dass er den an den Gräbern entstandenen Schaden von rund 3.200 Euro gutgemacht hat, dass er sich selber gestellt und die Tat als knapp über 21-Jähriger begangen hat", erläuterte der zuständige Oberstaatsanwalt Georg Karesch damals.

FPÖ mit 18 Jahren beigetreten
Mit 18 Jahren ist A. der Freiheitlichen Partei beigetreten und war beim RFJ (Ring Freiheitlicher Jugend) aktiv. Gemeinsam mit T. wollte er die "Stimmungsmache der FPÖ gegen Ausländer" verstärken und "mediale Aufmerksamkeit" erlangen. Die auf dem Bekennerschreiben angeführte Organisation "RAW" (Rassistischer Sozialistischer Arischer Widerstand) habe aber nur aus A. und T. bestanden. Den jüdischen Friedhof in Eisenstadt habe man deshalb als Ort der Aktion gewählt, weil er "sehr abgelegen und ohne Beleuchtung" war.

A. hatte sich 1996 nach Südafrika abgesetzt, wo er sich insgesamt sieben Jahre lang aufhielt. Er habe Angst vor der hohen Gefängnisstrafe gehabt, sich dann jedoch für die Rückkehr nach Österreich entschieden, weil er "bereit war, für die Sache einzustehen", wie er in seiner Verhandlung darlegte. Zudem war ihm freies Geleit zugesichert worden.

Urheber einer Hetz-Zeitschrift in den 90er-Jahren
Bei seinem Prozess in Wiener Neustadt wurde A. auch zur Verbreitung einer Zeitschrift befragt, die er gemeinsam mit T. in den Jahren 1993 und 1994 verfasst hatte. "Darin wurde auf subtile Weise gegen das jüdische Volk gehetzt", so der Staatsanwalt. Der Beschuldigte selbst gab an, mit der Verbreitung nichts zu tun gehabt zu haben. Laut seinem Schulfreund T. sei A. aber der "geistige Vater" und Urheber gewesen. T. behauptete überdies, dass vor allem die zweite Ausgabe des Heftes "sehr hart formuliert" gewesen sei. Zudem soll A. einen politischen Umsturz während eines Opernballes geplant haben.

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