Aus Eifersucht

Ehefrau in Bauch geboxt, bis frische Narbe platzte

Brutale Szenen häuslicher Gewalt im Wiener Bezirk Favoriten. Der Ehemann soll seiner Gattin so fest in den Bauch geboxt haben, dass eine frische Narbe einer Operation platzte. Festnahme!

Gewalt in den eigenen vier Wänden ist in Österreich und auch der Bundeshauptstadt Wien leider vielerorts traurige Realität! Jede fünfte Frau ist im Durchschnitt in ihrem Leben einmal Opfer. Dazu zählt auch jene 48-Jährige aus Favoriten, die am Donnerstagabend ihre Tochter (29) anrief und sagte: „Der Papa hat mich geschlagen und mit dem Umbringen bedroht!“ Die Tochter reagierte goldrichtig, alarmierte nach dem Gespräch sofort mit ihrem Handy die Polizei, diese raste mit Blaulicht zum Tatort.

Mit Messer attackiert und mit Umbringen bedroht
„Die Beamten des Stadtpolizeikommandos Favoriten konnten schon im Stiegenhaus ein lautstarkes Streitgespräch aus der betroffenen Wohnung wahrnehmen“, berichtete Polizeisprecherin Barbara Gass. Der tatverdächtige Schläger öffnete nach dem Klopfen der Polizisten die Wohnungstür. Das Opfer blutete. Der 58-jährige Ehemann soll, so der Vorwurf, der Frau mit der Faust so fest gegen den Bauch geschlagen haben, dass eine frische Narbe einer Operation aufplatzte. Danach soll der Verdächtige seine Frau noch mit einem Messer attackiert und mit dem Umbringen bedroht haben, so der Vorwurf.

Das mutmaßliche Motiv des mutmaßlichen Schlägers: rasende Eifersucht!

Fakten

  • Der Polizei-Notruf 133 ist immer erreichbar.
  • Auch der 24-Stunden-Frauennotruf 01-71719 und der Frauenhaus-Notruf 05-7722 sind rund um die Uhr besetzt.
  • Das Landeskriminalamt (Kriminalprävention) bietet zusätzlich Beratungen an: 0800-216346.


Verdächtiger bestreitet Vorwürfe

Die 48-jährige Österreicherin wurde in der Wohnung im zehnten Gemeindebezirk noch notfallmedizinisch von einem Wiener Rettungsdienst versorgt und danach auf schnellstem Weg in ein Krankenhaus eingeliefert. Gass weiter: „Der 58-Jährige bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.“ Er wurde festgenommen, in weiterer Folge wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn ausgesprochen.

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