Ein Sturz von der Leiter zog für einen Maler im Burgenland rechtliche Folgen nach sich: So sah der Chef nach mehreren Wochen Krankenstand nicht ein, seinen Mitarbeiter weiterhin zu entlohnen. Nach der Kündigung wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer. Sein Chef war ihm nämlich noch viel Geld schuldig.
Zunächst versuchte der Burgenländer noch unter Schmerzen seiner Arbeit nachzugehen. Doch die Verletzung war zu schwer, weshalb sich der Maler - sehr zum Unmut seines Chefs - für mehrere Wochen arbeitsunfähig meldete.
Dem Malermeister aus dem Mittelburgenland dauerte der Krankenstand zu lange: Er forderte seinen Mitarbeiter auf, sich wieder gesund zu melden - jedoch ohne Erfolg. Auf die Reaktion des Arbeitnehmers folgte nicht nur eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung, sondern auch die Kündigung.
Kündigung im Krankenstand
„Die Auflösung des Dienstverhältnisses im Krankenstand war rechtens. Anders verhält es sich aber beim Lohn: Hier ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, den Maler zu bezahlen“, so AK-Jurist Martin Sugetich. Insgesamt war der Chef seinem Mitarbeiter noch rund 4000 Euro brutto schuldig. Mit der Hilfe von Sugetich holte sich der Maler mehr als 3000 Euro zurück.
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