„Krone“: Aus Ihrer Erfahrung: Wenn es wie im aktuellen Fall zwar erschreckende Fotos mutmaßlicher Misshandlungsverletzungen durch den Partner gibt, dieser aber alles bestreitet, wie groß ist die Chance, dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt?
Eva Schuh: Aussagen und Fotos sind Beweismittel, die auf ihre Schlüssigkeit geprüft werden. Im Gewaltbereich ist es häufig so, dass Beschuldigte behaupten, es war ganz anders und sie seien selbst das Opfer. Gegenseitige Anzeigen nehmen zu. In unserem Strafrecht besteht natürlich der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Doch selbst wenn ein Freispruch gefällt wird, heißt das nicht, dass ein Opfer gelogen hat.
Kommt es auch häufig vor, dass Opfer ihre Anschuldigungen wieder zurückziehen?
Ja – so etwas geschieht aus Angst vor Rache, aus Existenzsorge oder in der Hoffnung, dass Täter sich ändern. Aber auch, weil der Druck des sozialen Umfeldes zu groß wird und man dem Kindesvater nicht schaden will. Hier wird viel mit Mythen gearbeitet – etwa, dass Täter den Job verlieren oder ins Gefängnis müssen.
Wie ist es tatsächlich?
In der Regel haben Verurteilungen für Ersttäter nicht einmal Einträge ins Strafregister zur Folge. Das wäre nur der Fall, wenn das Urteil mehr als drei Monate bedingte Haft lauten würde.
Erstatten Opfer im Familienbereich meist sofort beim ersten Übergriff Anzeige?
In der Regel bedarf es mehrerer Angriffe, bis Frauen zur Polizei gehen.
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