Damit begann die "unendliche Geschichte", wie es der Anwalt der Witwe, Johann Gelbmann, nennt: Der Streit ums Geld ist seit mittlerweile sieben Jahren gerichtsanhängig. Seither gab es etliche Zivilverfahren, jetzt stand der Ex-Mann einer früheren Betreiberin vor Gericht.
Er habe, so die Staatsanwaltschaft, den übrigen Gesellschaftern (der Witwe des Chefs) des Rotlicht-Betriebs die Gewinnbeteiligung vorenthalten. "Teilweise gab es schon Urteile in dieser Sache, teilweise Zahlungsbefehle", bestätigt Gerichtssprecher Martin Reiter.
Nach der Scheidung war bei der Betreiberin jedoch nichts mehr zu holen – dann wurde ihr Ex-Mann, der den Betrieb weiterführt, wegen Untreue angeklagt. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.
Der Prozess ist am Montag geplatzt, weil die Ex-Frau des Betreibers, eine wichtige Zeugin, nicht erschienen war. Im Streit um die Gewinne des Nachtlokals ist somit weiter kein Ende absehbar.
von Thomas Leitner, Kärntner Krone
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