11 Mio. € Schaden?

Esterhazy-Betriebe klagen Burgenland – Vergleich scheitert

Burgenland
09.03.2011 17:33
Es wird keinen Vergleich zwischen dem Land Burgenland und den Esterhazy Betrieben geben – das ist am Mittwoch das einzige Ergebnis gewesen, das im Streit um die angebliche Verletzung der Instandhaltungspflicht für Schloss Esterhazy durch das Land vor dem Eisenstädter Gericht erzielt worden ist. Das Land lehnte vor Gericht Vergleichsgespräche mit dem Kläger, den Esterhazy Betrieben, dezidiert ab und legte sie sozusagen "ad acta", das teilte eine Unternehmens-Sprecherin mit.

In den kommenden Wochen haben nun beide Streitparteien die Möglichkeit, in Form eines Schriftsatzes weitere Argumente darzubringen, damit sich die Richter ein besseres Bild machen könnten. Als erstes würden dies nach Angaben einer Sprecherin binnen vier Wochen die Esterhazy Betriebe erledigen, das Land könne sich diesen Schriftsatz danach ansehen und beantworten. Seitens des Landes wies man weiterhin darauf hin, während laufenden Verfahren keine Stellungnahmen dazu abzugeben.

Davor war das Land Burgenland zunächst bis Mai 2009 Pächter gewesen und hatte danach den Vertrag bis 31. Dezember 2009 verlängert. Ein Jahr später, am 31. Dezember 2010, endete nun die rechtliche Frist, um Schäden an dem Gebäude geltend zu machen, hieß es von den Betrieben.

Da man sich in mehreren Gesprächen zwischen den Betrieben und dem Land nicht darüber einigen konnte, sei man nun "aufgrund der vorliegenden bautechnischen und rechtlichen Gutachten und der allgemeinen Rechtslage" zu diesem Schritt, eben die Klage gegen das Land Burgenland, "gezwungen" gewesen.

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