Wie berichtet, müssen die Hochgaragen mit Eisenstehern gestützt werden, damit sie nicht zusammenkrachen. Die Fassade bröckelt, der Rost zerfrisst die Armierungseisen der Betonplatten. Die Probleme setzen sich in Gottfried Mondls Wohnung fort.
Tiefe Risse durchziehen den Plafond, bei Starkregen ist das Bad überschwemmt, der Kleiderschrank kann nicht an der Mauer befestigt werden, weil die Wand zu schief ist.
Dennoch muss der Frührentner seit Juli „völlig überraschend“ 549 Euro (samt Betriebskosten) für 60 Quadratmeter bezahlen. Der reine Mietzins wurde bei ihm um 60 Prozent bzw. um knapp 130 Euro verteuert.
Mieterhöhung ist bei Weitem kein Einzelfall
Kein Einzelfall. 97 Mieter, deren Vertrag ab März 2015 abgeschlossen wurde, müssen mehr berappen. Laut Mandl beträgt die Preissteigerung zwischen 100 und 300 Euro. Grund ist eine rechtliche Formalie und hat nichts mit einer etwaigen Renovierung zu tun. Die Wohnanlage wurde mit Fördermitteln des Landes Wien errichtet. Die Darlehen sind mittlerweile getilgt. Daher darf nun der „höchstzulässige Hauptmietzins“ einkassiert werden, wie es im Begleitschreiben an die Bewohner heißt.
FPÖ-Chef Dominik Nepp: „Mieten für einen heruntergekommenen Gemeindebau anzuheben und das in Zeiten, in denen viele Bewohner Corona-bedingt Einkommensverluste hinnehmen müssen, ist schlichtweg unsozial.“
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