Ortsbildnovelle

Keine Monsterklötze in Wiener Gartensiedlungen

Wien
26.08.2021 06:52
Für viele Bürgerinitiativen kommt das zu spät. Aber besser spät als nie. Wien will Monsterbauten in Einfamilienhaus- und Gartensiedlungen künftig verhindern. Dazu wird die Bauordnung verschärft. Finanzjongleure mit protzigen Kaufhausplänen trifft das jedoch nicht.

Seit vielen Jahren berichtet die „Krone“ über Beschwerden von Anrainern und Bürgerinitiativen. Sie beklagen Monsterbauten, die viel zu groß und wuchtig für das gewachsene Ortsbild der beschaulichen Gartensiedlungen aus dem Boden wachsen.

„Einige Bauträger haben die bestehende Rechtslage voll ausgereizt“, erklärt Selma Arapovic, Wohnbausprecherin der Neos. Heißt: Jeder gestattete Millimeter wurde in Beton gegossen. Und manchmal noch mehr.

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Künftig wird es sowohl bei der bebauten Fläche als auch der Höhe und dem Volumen des Dachs spürbare Einschränkungen geben.

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ)

In Hinkunft werden die Maße gedrosselt. Im November bringt Rot-Neos eine Novelle der Bauordnungen in den Landtag ein. Die wesentlichen Punkte:

+ Die bebaute Fläche pro Gebäude wird auf 350 Quadratmeter beschränkt.

+ Der Mindestabstand zum Nachbarn wird an die Bauhöhe gekoppelt. Konkret: Je höher, desto weiter muss das Gebäude von der Grundstücksgrenze abrücken.

+ Die Firsthöhe in der Bauklasse 1 wird auf 4,5 Meter limitiert. Folge: keine Mega-Dachausbauten mehr.

+Mindeststrafe ab 20.000 Euro, Höchststrafe 200.000 Euro für Bausünder. Besonders für jene, die Gründerzeithäuser illegal abreißen.

So vernünftig die Regeln auch sind: Protz-Kaufhäuser in der Mariahilfer Straße, die sich durch Ausnahmebewilligungen über die erlaubte Größe aufblähen wollen, verhindern sie nicht.

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