Nachschuss-Forderung

Commerzialbank: Genossenschafter sollen nun zahlen

Burgenland
23.07.2021 15:33

Höchst unerfreuliche Post haben gestern rund 2600 Genossenschafter der kollabierten Commerzialbank erhalten. Sie sollen, ihrem Anteil entsprechend, einen Nachschuss leisten. Das Schreiben dürfte auch an bereits Verstorbene gegangen sein. Für zusätzlichen Ärger sorgen datenschutzrechtliche Bedenken zu den Briefen.

Viele, die durch die Pleite der Commerzialbank betroffen sind und vielleicht auch Geld verloren haben, müssen jetzt erneut zahlen. Gestern gingen Rsb-Briefe an die rund 2600 Anteilsbesitzer der Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft, die wiederum 79 Prozent an der Pleite-Bank hielt.

Die Mitglieder sollen nun ihrem Anteil entsprechend einen Nachschuss leisten. Rechtlicher Hintergrund ist das Genossenschaftsinsolvenzgesetz, laut dem die Anteilshalter beim Konkurs bis zur vollen Höhe ihrer Haftung herangezogen werden können. 7,27 Euro beträgt ein Anteil, wobei die meisten Betroffenen - es handelt sich vorwiegend um Burgenländer - ein bis zehn Anteile halten.

Allerdings ist auch von Nachschuss-Forderungen in der Höhe von mehr als 20.000 Euro die Rede. Beim Masseverwalter werden derartig hohe Summen allerdings in Abrede gestellt. Insgesamt sollen die Genossenschafter einen Beitrag von 300.000 Euro leisten.

Zitat Icon

Für die durch Tod ausgeschiedenen Genossenschafter haftet zunächst der Nachlass und je nach Erbserklärung die bedingt oder unbedingt erbserklärten Erben.

Zitat aus dem Rsb-Brief

Schreiben ging auch an Verstorbene
Die vielen Briefe führten gestern nicht nur zu langen Schlangen bei den Postämtern, die Schreiben sind offenbar auch an Verstorbene ergangen. In diesem Fall dürften die Erben zum Handkuss kommen. Sollte die Zahlung unterbleiben, komme es zur Exekution, wird weiter erklärt.

Damit nicht genug, ist jedem Schreiben noch eine viele Seiten lange Auflistung aller Genossenschafter angehängt. Darin sind sowohl Name, Adresse und Anteil jedes einzelnen angeführt - datenschutzrechtlich ziemlich bedenklich! Beim Masseverwalter wird erklärt, dass das Schreiben vom Landesgericht Eisenstadt ergangen ist. Dort wird auf die gesetzliche Verpflichtung, die Liste der Genossenschafter aufzulegen, verwiesen. 

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