Wegen Formfehler

Strache-Spesen: FPÖ muss keine Strafe zahlen

Politik
16.07.2021 19:59

Die FPÖ muss wegen der Querfinanzierung der Partei durch das Freiheitliche Bildungsinstitut neuerlich 86.500 Euro Geldbuße zahlen. Das hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt entschieden. Eingestellt wird mit einem am Freitag veröffentlichten Bescheid aber das Verfahren wegen der Spesenkosten von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache. Der Grund ist ein formaler: Der Rechnungshof hatte keinen Wirtschaftsprüfer zur Klärung der Vorwürfe beigezogen.

Die Querfinanzierung durch das Bildungsinstitut hatte die FPÖ bereits voriges Jahr 103.000 Euro gekostet. Die Causa ist schnell erklärt: Die Partei hatte zwei Buchhalterinnen eingestellt, die auch für das Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) und für die Neue Freie Zeitung (NFZ) arbeiteten. Obwohl die Buchhalterinnen für die Partei ein deutlich höheres Budget verwalteten, bezahlte den Großteil der Kosten das FP-Bildungsinstitut.

Aus Sicht des UPTS stellt das eine verbotene Spende der Parteiakademie an die FPÖ dar. Nachdem die Partei bereits für das Jahr 2017 eine Strafe bezahlt hatte, wurde eine solche nun auch für das Jahr 2018 fällig. Die FPÖ hätte nach Kalkulation des Senates nämlich auch in diesem Jahr deutlich höhere Personalkosten tragen müssen (166.500 statt nur 80.000 Euro). Die Differenz wurde nun als neuerliche Geldbuße verhängt.

Nur 500 Euro Strafe wegen Facebook-Posting
Von eher symbolischer Wirkung ist dagegen eine weitere Geldbuße. Diese wurde verhängt, weil der damalige Innenminister Herbert Kickl 2018 ein Gewinnspiel über seine vom Ministerium betriebene Facebookseite veranstaltet hatte. Als Preis lobte er einen gemeinsamen Besuch beim Neujahrstreffen der FPÖ aus. Der Senat wertete das Posting, das 98.600 Facebook-Nutzer erreichte, als verbotene Sachspende des Ministeriums an die Partei und setzte die Geldbuße angesichts der Reichweite mit 500 fest.

Verfahren wegen fehlendem Wirtschaftsprüfer eingestellt
Aus Formalgründen eingestellt wurde dagegen das Verfahren wegen der Bezahlung von Spesen des früheren Parteichefs Strache durch die Wiener FPÖ. Zwar stimmte der Senat dem Rechnungshof grundsätzlich zu, dass mit den Spesen auch Ausgaben für die private Lebensführung des Parteichefs übernommen wurden, die eigentlich nicht der Partei zugerechnet werden dürften. Daher habe es „konkrete Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts“ der Partei für das Jahr 2018 gegeben.

Konsequenzen hat das für die FPÖ aber vorerst nicht. Denn der Senat urteilte, dass der Rechnungshof die Vorwürfe zuerst von einem Wirtschaftsprüfer hätte untersuchen lassen müssen. Dies ist aber unterblieben. Diesem Wirtschaftsprüfer hätte die FPÖ Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen gewähren müssen, wie der Senat in seinem Bescheid schreibt. Dem Senat wurde diese Einsicht dagegen verwehrt, weshalb auch die Höhe der Spesen, die der „privaten Lebensführung“ zuzurechnen wären, unklar ist. Die FPÖ bezifferte diesen Betrag unter Berufung auf einen Sonderprüfbericht für 2018 mit „wahrscheinlich“ 1795,80 Euro.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Die FPÖ kann binnen vier Wochen Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erheben. Aus dem Büro von Parteichef Herbert Kickl hieß es auf APA-Anfrage, man werde das Urteil erst einmal analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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