In Deutschland wollen die Bundesländer Betriebssystem-Hersteller wie Microsoft, Apple oder Google gesetzlich dazu verpflichten, Jugendschutz- und Pornofilter in ihre Software zu integrieren. Diese sollen standardmäßig aktiviert werden und den Zugriff auf Websites mit Ab-18-Inhalten oder ohne Alterskennzeichnung blockieren. Damit hätten die Nutzer auf die meisten Websites auf der Welt keinen Zugriff mehr. Die IT-Branche läuft Sturm.
Das berichtet das IT-Portal „Heise“ unter Berufung auf eine geplante Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Deutschland. Ein Diskussionsentwurf der Bundesländer sehe vor, dass Betriebssysteme, die für den deutschen Markt bestimmt sind, „technische Programme vorsehen“ müssen, mit denen der Zugriff auf nicht jugendfreies oder nicht gekennzeichnetes Material im Internet unterbunden werden soll - „es sei denn, der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen“.
IT-Branche warnt vor Overblocking
In der IT-Branche regt sich heftiger Widerstand gegen diese Idee: Würde man Jugendschutz- und Pornofilter auf Betriebssystemebene in Deutschland zur Pflicht machen, hätten deutsche Internetnutzer nach Ansicht der Verbände Bitkom, eco, Game, Vaunet und ZVEI sowie der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft auf die meisten Websites auf der Welt keinen Zugriff mehr.
Das daraus zwangsläufig resultierende Overblocking kann nicht im Interesse der Länder sein.
Stellungnahme mehrerer Branchenverbände
In einer Stellungnahme kritisieren sie: „In seiner Wirkung ist es weder angemessen noch effektiv. Das daraus zwangsläufig resultierende Overblocking kann nicht im Interesse der Länder sein. Wir bitten Sie dringend, dies bei der weiteren Arbeit am JMStV zu berücksichtigen.“ Es sei nicht zu erwarten, dass ausländische Website-Betreiber „in Zukunft nach dem deutschen System labeln werden“. Man würde mit solchen Filtern die Betriebssystem-Hersteller „zu einem faktischen Sperren weiter Teile des Internets verpflichten - und zwar im Ausgangspunkt auf sämtlichen Geräten.“
Länder wollen Bedenken ernst nehmen
Vertreter der Länder betonen, die Bedenken ernst zu nehmen. Bei dem diskutierten Entwurf handle es sich um ein Papier aus dem April 2020. Seither hätten verschiedene Anhörungen mit Wirtschaftsvertretern stattgefunden, bei denen diese ihre Bedenken zum Ausdruck bringen konnten. Man entwickle deshalb nun „ein neues Konzept für einen praktikablen technischen Jugendschutz.“
Noch bevor ein solches vorgelegt werden konnte, habe man seitens der betroffenen Branchen aber noch einmal darauf hinweisen wollen, dass „sehr ernste und grundsätzliche Bedenken“ gegenüber dem neuen Regulierungskonzept vorlägen. Man empfehle, an „die bereits gut funktionierenden Ansätze aus der Branche“ anzuknüpfen.
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