Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzkräfte können erst ab 18 Jahren in Krabbelstuben und Kindergärten zu arbeiten anfangen – manche Schüler müssen nach dem Abschluss daher erst einmal warten. Der „Krone“-Bericht dazu löste rege Diskussionen aus.
Im Juni wird Valentina (noch 16 Jahre) nach dreijähriger Ausbildung an der Fachschule Vöcklabruck ihren Abschluss machen. Trotzdem darf die dann fertig ausgebildete pädagogische Assistenzkraft erst ein Jahr später, nach ihrem 18. Geburtstag, in Krabbelstuben und Kindergärten zu arbeiten beginnen.
„Sie dürfen mit 16 wählen“
Der „Krone“-Bericht über den Fall löste online rege Diskussionen aus. Die meisten Leser schütteln über die gesetzliche Vorschrift – in Oberösterreich gilt fürs Arbeiten in Kinderkrippen und Co. ein Mindestalter von 18 Jahren – den Kopf. „Sie dürfen mit 16 wählen, mit 17 Auto fahren, aber es wird ihnen nicht genug Verantwortungsbewusstsein zugetraut, dass sie Kinder beaufsichtigen dürfen. Was läuft falsch hier?“, fragt etwa ein Leser auf krone.at. Ein anderer kommentiert: „Völlig unlogisches Gesetz!“
Vereinzelt Verständnis für Gesetz
Ein Nutzer schlägt vor: „Dann sollte man den Ausbildungsbeginn so legen, dass die Bewerber mit Ende dieser auch schon 18 sind, oder in Kürze werden.“ Nur vereinzelt wird Verständnis für die aktuelle Regelung geäußert: „Wollt ihr, dass eure Kinder von Jugendlichen beaufsichtigt werden? Wir reden da noch von Menschen, die selber noch halbe Kinder sind“, schreibt ein Leser.
Das Mindestalter ist Landesgesetz, basiert laut Bildungsdirektion OÖ aber auf der Rechtsprechung von Bundesgerichten. In Vorarlberg dürfen pädagogische Assistenzkräfte allerdings, wie berichtet, schon vor ihrem 18. Geburtstag arbeiten.
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