Gegen Straßenrennen

Polizei bekommt 37 neue PS-starke Autos

Österreich
22.06.2021 15:00

Um Teilnehmer illegaler Straßenrennen besser verfolgen zu können, bekommt die heimische Polizei insgesamt 37 PS-starke Fahrzeuge. Angekauft werden etwa Audi S3, Golf GTI oder Seat Cupra - Modelle, die nicht den gängigen Zivilstreifenfahrzeugen entsprechen und somit von der Roadrunner-Szene nicht leicht als Polizeifahrzeuge erkannt werden sowie die Verfolgung der Raser ermöglichen. Die ersten Autos wurden am Dienstag in Wien übergeben.

Die neuen Fahrzeuge haben zwischen 245 und 310 PS. In den vergangenen Jahren hat sich sowohl am Land als auch in der Stadt die Roadrunner-Szene entwickelt, mit leistungsstarken Fahrzeugen werden illegale Straßenrennen durchgeführt.

Kauf von „szenetypischen Fahrzeugen notwendig“
„Die Corona-Pandemie hat den Zulauf zur Roadrunnerszene verstärkt. Junge Menschen wichen aufgrund notwendiger Schließungen von Nachtlokalen auf Parkplätze aus und kamen mit der Szene und ihren Protagonisten in Kontakt“, konstatierte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Übergabe der ersten Autos. Der Ankauf von „szenetypischen Fahrzeugen“ sei deshalb notwendig.

Fahrzeuge österreichweit im Einsatz
Bis Mitte Juni sollen die 37 bestellten Fahrzeuge ausgeliefert sein. Sie sollen österreichweit wechselweise zum Einsatz gebracht werden. Die PS-starken Fahrzeuge werden vom Innenministerium geleast, der Kaufpreis würde ansonsten rund 1,5 Millionen Euro betragen.

Raserpaket tritt mit 1. September in Kraft
Erst vergangene Woche hat der Ministerrat das Raserpaket beschlossen, die Gesetzesnovelle soll mit 1. September in Kraft treten. Neu eingeführt wird, dass illegale Straßenrennen künftig als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft werden.

Der Strafrahmen für Rasen wird auf 5000 Euro verdoppelt, bisher waren es maximal 2180 Euro. Ebenso verdoppelt werden die Entziehungszeiten des Führerscheins für Schnellfahrer. Die bisherigen Entzugszeiten von zwei Wochen werden auf ein Monat und von sechs Wochen auf mindestens drei Monate verlängert.

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