Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat - wie berichtet - das Gesetz verschärft: Illegale Straßenrennen kommen als besonders gefährliches Delikt in die Straßenverkehrsordnung. Der Oberste Gerichtshof hat sich auch schon damit beschäftigt - und Versicherungen von der Zahlungspflicht im Schadensfall entbunden.
Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten und empfindlich hohe Geldstrafen sieht die neue Bestimmung vor. Doch das ist nur ein Punkt, der ins Geld geht. Noch teurer kommt die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (7Ob70/21a) Teilnehmern an solch blöden Mutproben - vor allem, wenn es zum Unfall kommt.
Keine Versicherungsleistung bei Vorsatz
Das weiß nun ein Salzburger. Er klagte seine Unfallversicherung auf fast 59.000 Euro für entstandene Schäden, obwohl er wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit rechtskräftig verurteilt worden war. Er kam mit Tempo 220 ins Schleudern, prallte gegen einen Baum. Durch die Wucht wurde der Motorblock herausgerissen und traf das Auto eines „Mitstreiters“. Zuletzt kollidierte der Raser mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Es gab mehrere Schwerverletzte.
Der Fahrer holte sich schon bei Vorinstanzen eine blutige Nase. Diese Urteile bestätigte das Höchstgericht vollinhaltlich. Der Kläger habe nämlich vorsätzlich gehandelt - indem er es für möglich halten musste, dass sein Verhalten andere an Leib und Leben gefährdet. Die Versicherung bleibt leistungsfrei, wenn eine strafbare Handlung vorsätzlich durchgeführt oder versucht wird. Diese Klausel gibt es in vielen Verträgen!
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