Am Freitag brachte Holzinger daher schnell noch "dringende Anträge" beim Klagenfurter Landesgericht ein. Mit dem "kalkulierten Geständnis" beabsichtige Auer-Welsbach vor allem, sich "weiteren Erhebungen zu einem Vermögensstand" zu entziehen, heißt es in dem Schreiben. Wobei Holzinger Richter Christian Liebhauser-Karl attestierte, bisher "sehr engagiert" gewesen zu sein, was die Erhebungen in Sachen Sondervermögen betreffe.
30.000 Euro Schaden pro Anleger
Von "Reumütigkeit" seitens Auer-Welsbach könne keine Rede sein, so Holzinger weiter. Das gelte auch für die angekündigte teilweise Anerkennung der Anlegeransprüche. "Ein derartiges Anerkenntnis, welches mit keiner Zahlung einhergeht, stellt keinen Milderungsgrund dar", schreibt Holzinger. "Außerdem könnte ein Anerkenntnis von möglicherweise einigen Hundert Euro pro Privatbeteiligtem (...) nicht im Geringsten geeignet sein, den Schaden (...) wiedergutzumachen." Immerhin liege der durchschnittliche Schaden bei rund 30.000 Euro pro Genussscheininhaber.
Holzinger urgiert daher, noch vor dem Urteil Maßnahmen zur Sicherstellung des Vermögensstands von Auer-Welsbach zu setzen, insbesondere was Liechtenstein-Gelder und das Sondervermögen in Höhe von 37 Millionen Euro betrifft. Der Anwalt hat nämlich "größte Bedenken", dass nach Beendigung des Prozesses gegen Auer-Welsbach in diese Richtung weiterermittelt wird.
Zwei Kisten voller Akten
Am vermutlich letzten Verhandlungstag am Montag werden die Liechtenstein-Gelder von Auer-Welsbach Thema sein. Zwei Kisten voller Akten sind kürzlich aus dem Fürstentum in Klagenfurt eingetrudelt. Diese werden übers Wochenende von Richter Liebhauser-Karl und Gutachter Fritz Kleiner durchgeackert. Laut Staatsanwaltschaft soll Auer-Welsbach noch im Mai 2010 sieben Millionen Euro plus eine Million Schweizer Franken in Liechtenstein gebunkert haben, der Angeklagte hatte hingegen in der ersten Verhandlungswoche gemeint, in den dortigen Stiftungen lägen "höchstens 20.000 bis 30.000 Euro".
Auer-Welsbach soll über zwei Jahrzehnte lang Vermögen verschoben und rund 12.500 Genussscheininhaber geprellt haben. Die Anklage geht von einem Gesamtschaden von etwa 400 Millionen Euro aus. Am Montag will er sich "vollinhaltlich" schuldig bekennen, bekräftigte sein Anwalt Franz Großmann.
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