Seit Monaten wird über die „Betonburg“ eines Kärntner Unternehmers diskutiert, sogar das Denkmalamt wurde eingeschaltet. „Leider ist auch ein letztes Gespräch zwischen den Bauherren und dem Denkmalamt ohne Einigung verlaufen. Die Gruft, für deren Bau es keine Bewilligung gibt, muss rückgebaut werden“, macht Friedhofsreferent Wolfgang Germ nach der ewigen Diskussion jetzt Nägel mit Köpfen: „Der Urzustand auf dem Friedhof ist wiederherzustellen.“
Mit dieser Ankündigung folgt Germ der Empfehlung des Bundesdenkmalamtes, das eine Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Friedhofes durch den riesigen Bau erkannt hat: Der Bauherr habe jetzt zwei Monate Zeit, den Urzustand wiederherzustellen. Denn auch eine zweite Bauvariante wurde nicht genehmigt.
von Thomas Leitner, Kärntner Krone
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