Derzeit können sich Hilfesuchende darauf verlassen, dass ihre Daten bei den Ombudsstellen vertraulich behandelt werden. Würden diese Einrichtungen anderen Landesabteilungen gleichgestellt werden, wäre das nicht mehr der Fall. „Das war alles ein Missverständnis“, sagt Soziallandesrat Christian Ragger nun zur „Kärntner Krone“.
„Ich habe eigentlich gemeint, dass Einrichtungen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder die Behindertenanwaltschaft zur Gänze weisungsfrei sein sollten, was sie jetzt nicht sind. Oder dass diese Pseudo-Weisungsfreiheit doch aufgehoben wird.“ Weil diese Änderungen aber „nicht erwünscht“ seien, bleibe „alles beim Alten“, die Weisungsfreiheit unangetastet.
„Missverständnisse“ ortet Ragger übrigens auch dann, wenn gemunkelt wird, dass seine Wolfsberger Anwaltskanzlei – er ist Teilhaber – nach Klagenfurt expandiert. „Es stimmt, dass es Überlegungen gibt, aber ich habe ein Berufsverbot, also betrifft mich das in keiner Weise.“
von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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