Die burgenländische Volkspartei hatte im April des Vorjahres den Stein ins Rollen gebracht. Damals ortete VP-Klubchef Rudolf Strommer "skandalöse Vorgänge" in der Landesgesellschaft. Strommer sprach von einer Geschäftsführer-Gage von bis zu 127.000 Euro plus 30.000 Euro Erfolgsprämie. "Jährlich satte 110.000 Euro samt Prämie kassiert dem Vernehmen nach der Prokurist", kritisierte der VP-Klubchef (siehe Infobox).
Die BELIG wurde 2004 ins Leben gerufen, um die Landesimmobilien, die von der Gesellschaft übernommen wurden, zu verwalten. In der Gründungsphase hatten zunächst zwei Spitzenbeamte des Landes die Leitung inne. Mitte August 2004 übernahmen dann ein kaufmännischer sowie ein technischer Geschäftsführer in der BELIG das Ruder. Der kaufmännische Geschäftsführer soll laut BLRH von 2006 bis 2009 zu hohe Fixbezüge erhalten haben.
Fehlinterpretation des Geschäftsführervertrags?
Begründet wird dies mit der Fehlinterpretation einer Angabe im Geschäftsführervertrag. Der auch für das Personal und die Budgetierung der Personalaufwendungen verantwortliche Spitzenmanager habe zudem über vier Jahre Planerfolgsrechnungen mit den eigenen, überhöhten Bezügen erstellt und sie dem BELIG-Aufsichtsrat vorgelegt. An beide Spitzenmanager seien weiters in diesem Zeitraum überhöhte Akontozahlungen sowie 2006 und 2007 auch überhöhte Erfolgsprämien geleistet worden.
Überschüssigen Betrag bereits zurückgezahlt
Dass zu viel Geld geflossen ist, sei im vergangenen Frühjahr vom mittlerweile alleine amtierenden kaufmännischen Geschäftsführer bei der Erstellung des Personalbudgets festgestellt worden. Dieser habe den an ihn geleisteten Übergenuss zwischen Mai und September zurückgezahlt. Der ehemalige technische Geschäftsführer, dessen Mandat 2009 auslief und nicht verlängert wurde, habe den überschüssigen Betrag ebenfalls im Vorjahr beglichen, indem noch ausstehende Prämienabrechnungen gegengerechnet worden seien, stellte der Landes-Rechnungshof fest.
Die Höhe der überbezahlten Summe gab der BLRH nicht bekannt. Begründet wurde dies mit dem "Anrecht auf Schutzwürdigkeit dieses Datums" seitens der Betroffenen. Aus der Judikatur gehe hervor, dass die Bekanntgabe einer Summe erst bei drei Personen "unproblematisch" sei, da dann nicht mehr auf den Einzelbezug rückgerechnet werden könne.
Prokurist bekam Dienstwagen auch für private Zwecke
Im Rahmen seiner Prüfung kritisierte der Landes-Rechnungshof auch, dass die 2009 erfolgte Wiederbestellung des kaufmännischen Geschäftsführers ohne ein dem Stellenbesetzungsrecht entsprechendes Ausschreibungsverfahren erfolgt sei. Dasselbe gelte auch für dessen Bestellung zum Geschäftsführer der Wohnbau Burgenland GmbH.
Mit Kritik bedacht wurde außerdem der Umstand, dass an BELIG-Mitarbeiter von 2006 bis 2009 Prämien im Gesamtausmaß von rund 48.200 Euro ausbezahlt worden seien, ohne dass es Regeln über die Leistungskriterien gegeben habe. Dass der Prokurist eines Unternehmens mit acht Mitarbeitern überdies einen Dienstwagen auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt bekam, stellte der Landes-Rechnungshof "grundsätzlich infrage".
Der zweiteilige Bericht soll am Mittwoch, im Landtag einlaufen. Über die Ergebnisse der Überprüfung der BELIG wird dann voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Landesparlaments debattiert.
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