Vertreter von Industrie und Handwerk haben vor einer Gefährdung der Produktion aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen gewarnt. Eine „überzogene FFP2-Maskenpflicht“ führe unweigerlich zu Produktionsausfällen in allen Bereichen - auch bei Lebensmitteln, warnte die WKÖ-Obfrau für Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster. Die Mitarbeiter seien an den Arbeitsplätzen deutlich besser geschützt als zu Hause.
Der Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer, Siegfried Menz, sprach gar von einem „Maskentanz“. Laut den Industrievertretern seien in ihren Bereichen keine Corona-Cluster zu erkennen. „Wir würden um 20 Prozent mehr Fachpersonal benötigen. Da dieses Personal kurzfristig nicht zu kriegen ist, wären Produktionskürzungen um ein Fünftel unumgänglich“, warnte er in einer Aussendung.
Unternehmen haben eigene Teststraßen
Außerdem hätten viele größere Unternehmen ohnehin eigene Teststraßen eingerichtet. FFP2-Masken sollten dort getragen werden, „wo es sinnvoll und machbar ist“, betonte Scheichelbauer-Schuster. Die Vorschrift mache die vorgeschriebene Maskenpause für die Betriebe „zur fast unlösbaren organisatorischen Herausforderung“.
Testpflicht im Supermarkt aus „Solidarität“?
Kritik kam nach dem Ostgipfel auch von Handelsvertretern. Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel, forderte am Mittwoch Eintrittstests für den gesamten Handel, also auch den Lebensmittelsektor, der bisher ausgenommen ist. Dies würde zu einer höheren Testrate führen, von der dann auch die anderen Handelsbranchen profitieren könnten. „Das wäre ein Zeichen der Solidarität“, meinte der Handelsobmann. Der Handelsverband sprach davon, dass die Schließungen „entgegen jeder wissenschaftlichen Evidenz“ angeordnet würden.
Auslöser für den Unmut der Handels-, Gewerbe- und Industrievertreter ist das Ergebnis des Ostgipfels, wonach es von 1. bis 6. April einen strengen Lockdown gibt und danach Eintrittstests für Geschäfte eingeführt werden - ausgenommen bleiben Supermärkte und Apotheken. Viele Fragen sind aber noch offen und die Vorgaben müssen teilweise erst Rechtskraft erlangen.
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