Urteil in Österreich

OGH: Peugeot hat Macht gegen Händler missbraucht

Motor
24.03.2021 17:10

Ein oberösterreichischer Peugeot-Händler hat vorm Obersten Gerichtshof mit seiner Klage gegen den Generalimporteur in wesentlichen Punkten Recht bekommen. Demnach hat Peugeot über Jahre seine Marktmacht gegenüber Händlern missbraucht. „Eine richtungsweisende Entscheidung für Österreich und ganz Europa“, jubeln Branchenvertreter.

(Bild: kmm)

Im Einzelnen darf Peugeot Austria (PAG) im Neuwagenvertrieb Prämienzahlungen an den Händler nicht mehr mit Kundenzufriedenheitsumfragen koppeln; außerdem darf die Handelsspanne der Händler nicht mehr reduziert werden, wenn sie von PAG „bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen“, erläutert die klagende Partei. Darüber hinaus darf PAG den Händlern nicht mehr durch Eigenbetriebe mit subventionierten Fahrzeugpreisen am Endkundenmarkt Konkurrenz machen.

„Im Werkstättenbetrieb sind das übermäßig aufwendige Kontrollsystem von PAG ebenso wie nicht kostendeckende Stundensätze, die Garantie und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel machen, abzustellen. Letztlich darf PAG auch die Kosten seines Mystery Shopping und Audit-Systems für Neuwagen- und Werkstättengeschäft nicht weiter auf die Händler überwälzen“, so Peter Thyri, Rechtsvertreter des klagenden Autohauses Büchl. Die Entscheidung ist rechtskräftig und von PGA binnen drei Monaten umzusetzen.

Der OGH betont in seinem Beschluss ausdrücklich, dass das Urteil „nicht nur für den Anlassfall Büchl, sondern hinsichtlich aller Vertragsverhältnisse gilt, bei denen ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse bestehen“.

Für die Zukunft muss das Vergütungssystem von PGA nun binnen der vom OGH gesetzten Frist angepasst und neu vereinbart werden. Eine Berücksichtigung der OGH-Entscheidung für andere Markennetze - insbesondere jene des neuen Stellantis-Konzerns, der von dem Verfahren direkt betroffen ist - empfiehlt sich schon aus Gründen der Rechtssicherheit, so der Anwalt.

Das Bundesgremium Fahrzeughandel und die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik innerhalb WKÖ, der Verband österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe (VÖK) und der Klub der Österreichischen Peugeot-Händler begrüßen die Entscheidung als „Durchbruch in ihren jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Fairness in der Hersteller-Händler-Beziehung in Österreich und Europa“. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Umbrüche und Herausforderungen sei nun der Weg frei für ein neues partnerschaftliches Miteinander in der Automobilbranche.

Das sagt Peugeot Austria dazu
In einem ersten Statement teilte Peugeot Austria auf "Krone"-Anfrage mit, "dass wir den Beschluss des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht in der Rechtsmittelsache Büchl GmbH gegen Peugeot Austria GmbH am 22. März zugestellt bekommen haben. Es handelt sich dabei um einen letztinstanzlichen Beschluss. Wir haben diesen zur Kenntnis genommen und werden ihn nun genau analysieren. In Folge werden wir binnen der vom Obersten Gerichtshof gesetzten Frist von drei Monaten bis zum 22. Juni für die geforderten Punkte entsprechende Lösungen erarbeiten und umsetzen."

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(Bild: kmm)



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