Die E-Mail-Korrespondenz zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und dem mittlerweile insolventen deutschen Zahlungsabwickler Wirecard lässt vermuten, dass dieser im Jahr 2015 bei einer Ausschreibung des ÖBB-Personenverkehrs mit Insiderwissen „getrickst“ haben könnte, um so den Zuschlag zu erhalten. Die ÖBB bestreiten dies, ihr damaliger Generaldirektor, der spätere SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern, war laut eigenen Angaben nicht in die Auftragsvergabe involviert.
Bei der EU-weiten Ausschreibung im Mai 2015 mit einem Auftragsvolumen von 24 Millionen Euro ging es um die Abwicklung des elektronischen Zahlungssystems für den ÖBB-Personenverkehr. Das Angebot von Wirecard dürfte anfangs zu teuer gewesen sein, berichten der ORF, „profil“ und der „Standard“, die Zugriff auf die E-Mails zwischen ÖBB und Wirecard haben.
Wurde bei Ausschreibung „getrickst“?
Die Personenverkehrstochter der ÖBB zog die erste Ausschreibung zurück und bei der neuen Ausschreibung erhielt Wirecard den Zuschlag doch. Aufgrund der E-Mail-Korrespondenz kann man vermuten, dass der nun auf der Flucht befindliche damalige Wirecard-Vertriebschef Jan Marsalek Insiderwissen hatte. Der Einspruch eines Mitbewerbers blieb erfolglos.
Mit der Erfüllung des Vertrags durch Wirecard waren die ÖBB später nicht zufrieden. Den Berichten der in die Auswertung der Mails involvierten Medien zufolge bezahlte der Zahlungsdienstleister bis 2019 Vertragsstrafen von mehreren Hunderttausend Euro.
ÖVP-naher Berater stellte Kontakt her
Den Kontakt zwischen ÖBB und Wirecard soll ein ÖVP-naher Berater hergestellt haben, der aber gegenüber den recherchierenden Medien erklärte, er habe dafür weder einen Vertrag gehabt noch Geld bekommen. Der damalige ÖBB-Chef und spätere SPÖ-Bundeskanzler Kern erklärte, er sei in den Deal nicht eingebunden gewesen.
Aus dem zuständigen Verkehrsministerium hieß es am Samstag, man habe unmittelbar nach Bekanntwerden der Informationen reagiert und im Wege des Aufsichtsrats einen unabhängigen Bericht durch einen Wirtschaftsprüfer beauftragt. „Dieser soll alle Ereignisse und Vorgänge nochmals extern umfassend überprüfen“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
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