Immer wieder sorgen Verweigerer von Schutzmasken in Supermärkten und Shops für Aufregung. Großen Ärger mit einem besonders hartnäckigen Fall hat der burgenländische Filialleiter eines Fachmarktes im niederösterreichischen Einkaufszentrum SCS in Vösendorf. Einem Kunden, der keinen Mund-Nasen-Schutz getragen und sich auf ein ärztliches Attest berufen hatte, war der Zutritt nicht gestattet worden. Prompt sah sich die Geschäftsführung mit dem Vorwurf der Diskriminierung konfrontiert. „Mit Ausgrenzung hat das gar nichts zu tun. Wir haben die Pflicht, unsere Mitarbeiter zu schützen. Wer das Tragen der Maske ablehnt, kann Waren online bestellen“, erklärt der Filialleiter.
Über einen Juristen forderte der beleidigte Kunde 1000 € Geldbuße und 450 € für die Anwaltskosten ein. Mit Klage wurde gedroht. Der Aufforderung, zur Schlichtungsstelle zu gehen und zu zahlen, ist der Fachmarkt nicht nachgekommen. Stattdessen flatterte der Firma ein „bedingter Zahlungsbefehl“ für die Summe von 1400 € vom Bezirksgericht Mödling ins Haus. „Wir werden das durch unseren Anwalt beeinspruchen lassen“, teilt der Filialleiter mit. Fortsetzung folgt!
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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