Seit Dienstag können weitere Betriebe Corona-Hilfen beantragen: Den Ausfallsbonus gibt es für Umsatzrückgänge von November 2020 bis Juni 2021 quasi für alle Firmen. Ersetzt werden 30 Prozent des Ausfalls, maximal jedoch bis zu 60.000 Euro pro Monat. Davon ist die Hälfte aber Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II. Für dieses Hilfsinstrument hat das Finanzministerium eine Milliarde Euro eingeplant.
„Wir haben den Ausfallsbonus für den 16. Februar angekündigt, wir setzen ihn am 16. Februar um“, stellte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) fest.
Überleben von Betrieben sichern
Ein Restaurant, das Take-Away anbiete, werde etwa trotzdem Verluste durch den Lockdown erleiden. Mit dem Ausfallsbonus könne man diese Betriebe nun rasch unterstützen. In der Regel sei das Geld innerhalb von zehn Tagen am Konto. Die Regierung ergreife laut Köstinger alle möglichen Maßnahmen, um „das Überleben von Zehntausenden Betrieben“ zu sichern.
Ersatz für indirekt Betroffene
Umsatzersatz gibt es für indirekt betroffene Branchen, also jene, die nicht behördlich sperrten (zum Beispiel Bauern als Gastro-Zulieferer). Ersetzt wird ein Ausfall von mindestens 40 Prozent im November und Dezember 2020, sofern man normalerweise über 50 Prozent des Geschäfts mit nun geschlossenen Unternehmen gemacht hatte.
In der Summe sei das ein umfassendes und dringend notwendiges Unterstützungspaket für die Wirtschaft, „insbesondere aber für die Gastronomie und Hotellerie“.
Quelle: Kronen Zeitung
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