Die Verbraucherschützer prangern vor allem den "Freundefinder" auf Facebook an. Diese Funktion verleite Nutzer dazu, Facebook sämtliche E-Mail-Kontakte preiszugeben. So wird es einerseits leichter, eigene Bekannte in dem Netzwerk zu finden. Doch der Import des E-Mail-Adressbuches macht es auch möglich, diejenigen Kontakte zu Facebook einzuladen, die dort noch nicht registriert sind - und das vielleicht auch nicht wollen.
Datenschutz gerichtlich erzwingen
Die E-Mail-Adressen würden dann dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen, damit sie sich dort registrieren. "Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", schreibt der vzbv. Laut Verbraucherschützern ein Verstoß gegen Bestimmungen aus dem Paragrafen 4 im deutschen Bundesdatenschutzgesetz und dem Paragrafen 13 im Telemediengesetz. Auf die Aufforderung zur Nachbesserung - gestellt per Abmahnung - habe das Netzwerk nicht reagiert. "Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Informationen über AGB-Änderungen unzureichend
Neben dem "Freundefinder" kritisiert der vzbv auch, dass Facebook Drittanbietern den Zugriff auf Kontaktdaten erlaube. Das sei etwa bei Spielen auf Facebook möglich, die dort von anderen Firmen angeboten werden. Außerdem informiere das Netzwerk unzureichend über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - für diese Benachrichtigungen müsse sich der Nutzer erst auf einer entsprechenden Seite registrieren.
Facebook konnte sich zu den Vorwürfen bislang nicht äußern, da die Klage nicht vorliege. Eine Sprecherin verwies jedoch auf Gespräche mit dem für Facebook zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg, Johannes Caspar. Dabei gehe es auch um den "Freundefinder".
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