Auch Entnahme möglich

Viele Tiere: Kärnten beschließt Biber-Verordnung

Kärnten
26.01.2021 13:30

Seit der Durchführung eines wissenschaftlichen Monitorings ist bekannt, dass die Biber-Population in Kärnten markant angestiegen ist: von 130 Tieren im Jahr 2013 auf rund 700 Biber, die sich mittlerweile in ganz Kärnten verbreitet haben. Flüsse wie die Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Laut Experten gibt es keine freien Reviere mehr, in die Tiere im Notfall umgesiedelt werden könnten. Angesichts gleichzeitig steigender Schadensmeldungen wurde nun vom Land Kärnten eine Verordnung ausgearbeitet, „um rechtzeitig auf diese Konfliktsituationen reagieren zu können, weil es hier um den Schutz von Menschen, von Siedlungen und auch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht. Im Notfall kann es dann dem Biber an den Kragen gehen.

Nach intensiven Beratungen und einem Begutachtungsverfahren wurde in der Landesregierung eine Verordnung beschlossen, die raschere Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum der Biber ermöglicht. “Ziel ist es, akute Gefahren für Leib und Leben sowie öffentliche Infrastrukturen abwenden zu können - und das rasch und unbürokratisch!“, erklärt Jagdreferent Martin Gruber.

Stufenplan erlaubter Maßnahmen

Bisher waren für Eingriffe aufwendige und langwierige Bescheidverfahren notwendig, das wird nun beschleunigt. Kernstück der Verordnung ist ein Stufenplan erlaubter Maßnahmen, von der Prävention im ersten Schritt, zur Entfernung von Haupt- und Nebendämmen im zweiten Schritt, bis zur Entnahme einzelner Tiere als letzter Ausweg, „wenn keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, um die Situation in den Griff zu bekommen“, betont Gruber. Es wird also nicht die generelle Bejagung der Biber erlaubt, sondern ein sehr zielgerichtetes Einschreiten bei Gefahr in Verzug.

Zusätzlich gibt es für diese Eingriffsmöglichkeiten geographische und zeitliche Beschränkungen. So sind in Naturschutzgebieten und Europaschutzgebieten nur Eingriffe in den Lebensraum wie z.B. Dammentfernungen möglich, und es wird darauf Rücksicht genommen, Eingriffe nicht während der Aufzuchtzeit vorzunehmen. Der Hauptdamm eines Biberbaus darf beispielsweise nur dann entfernt werden, wenn sich keine Jungtiere im Bau befinden.

Auch direkte Bejagung möglich

Eine Entnahme der Tiere kann mittels Lebendfallen oder direkter Bejagung erfolgen. Fallen sind mit GPS-Koordinaten zu melden und zu dokumentieren, um den Vollzug der Verordnung konsequent kontrollieren zu können. „Wir haben damit einen guten Weg gefunden, um rechtzeitig auf die steigenden Konflikte zu reagieren und gleichzeitig ein professionelles Management dieser Tierart zu etablieren", betonte der Jagdreferent. Denn parallel zum Vollzug der Verordnung, die noch im Februar in Kraft tritt, werden auch das Monitoring der Biber-Population in Kärnten sowie die Beratung durch Wildbiologen des Landes konsequent weitergeführt.

 Kärntner Krone
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