Rechtsschutzdefizit

Anwalt fragt Kanzler, wer für Impfschäden haftet

Oberösterreich
23.01.2021 10:00
Als Mensch, dem die Covid-19-Impfung erst noch bevorsteht, hat der Linzer Rechtsanwalt Mag. Albrecht Zauner nun einen Offenen Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geschrieben. Hauptanliegen ist die laut dem Juristen völlig ungelöste Frage, wer denn für allfällige Impfschäden haften wird.

Einige Dinge machen den Linzer Juristen stutzig, beginnend bei der Impfstrategie des Herstellers BioNtech für die eigenen Mitarbeiter. „Meine Zurückhaltung gegenüber einer Impfung gründet unter anderem darauf, dass mir bislang keine detaillierte Produktinformation – also kein ,Beipackzettel’ – wie sonst bei Medikamenten üblich vorliegt.“ Noch gravierender als dieses Informationsdefizit empfindet Zauner aber das Rechtsschutzdefizit für Personen, die durch diese Impfung geschädigt werden könnten. „Wer haftet denn für solche Schäden?“, fragt er den Kanzler.

Wer trägt Gefahr?
In das österreichische Impfschadengesetz, das solche Haftungsfragen regelt, ist die Impfung jedenfalls nicht aufgenommen worden. Nur wenn dem so wäre, würde die Republik haften. Und die EU als der eigentlicher Käufer der Impfdosen für Österreich? Die hat laut Zauner einen Haftungsausschluss mit den Herstellerfirmen vereinbart. Nach den bisher nicht einsehbaren Verträgen verzichte der Käufer (also die EU) auf jeden Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsanspruch aufgrund etwaiger Mängel des Produkts. Zauner: „Wer trägt dann diese Gefahr?“

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