Videoeinvernahme

Britin (11) in Hotel begrapscht: Haft für Tiroler Busfahrer

Tirol
17.11.2010 16:56
Der Vorfall liegt schon vier Jahre zurück, aber das hat einen Oberländer nicht vor einer Haftstrafe bewahrt. Als Busfahrer in Alpbach hatte er Urlaubskinder chauffiert, und dabei lebte er offenbar seine Neigungen aus. In einem Hotel begrapschte er eine 11-Jährige, die am Mittwoch per Video einvernommen wurde. Das Urteil: Ein Jahr Haft.

Am 6. Jänner 2006 war die damals elfjährige Britin ganz verstört zur ihrer Mutter gekommen. Im Skiraum ihres Hotels in Alpbach hatte sie kurz zuvor mit der Schwester und der Cousine Tischtennis gespielt. Da war plötzlich der Skibusfahrer – den sie ganz gut kannten – aufgetaucht und hatte mit ihnen herum geblödelt. Doch plötzlich fasste der Oberländer (39) das Mädchen und stieß es zu Boden. Er hielt die Kleine fest und griff ihr unter das Leibchen. Obwohl sich die Schülerin wehrte, betatschte sie der Mann an den Brüsten und zwickte ihr sogar hinein. Die geschockte Mutter meldete den Vorfall der Polizei und die Ermittlungen begannen. 

Opfereinvernahme per Video 
Vor gut drei Jahren saß der Oberländer dann wegen geschlechtlicher Nötigung auf der Anklagebank in Innsbruck. Doch man hatte vergessen, den Anwalt des Täters bei der Einvernahme des Mädchens hinzuzuziehen. Also musste die Britin noch einmal befragt werden – doch bis Mittwoch weigerte sich die mittlerweile 15-Jährige. Beim erneuten Prozess am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck schilderte sie aber detailliert die Geschehnisse des 6. Jänner. 

Dabei machte sich das Gericht die moderne Technik zu Nutze. Die Schülerin musste nicht nach Innsbruck kommen, sondern wurde per Videokonferenz befragt. Die 15-Jährige saß auf einer Polizeistation in Manchester.

"Sie haben offenbar ein Problem mit Ihrer Sexualität"
Der Oberländer zeigte sich auch am Mittwoch nicht geständig. Er habe sie nur gekitzelt und eine unsittliche Berührung sei – wenn überhaupt – nur zufällig passiert. 

Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht – auch, weil er schon einschlägig vorbestraft ist. "Bei Ihnen ist die Masche immer dieselbe", argumentierte der Richter, "Sie haben offenbar ein Problem mit Ihrer Sexualität!" Der Schöffensenat sprach den Tiroler schuldig und verhängte eine Zusatzhaftstrafe (im Zusammenhang mit einer Körperverletzung wegen eines Verkehrsunfalls) von einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

von Stefan Ruef, Tiroler Krone

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