Verfahrensrichter:

„Pucher wird jetzt medizinisch überprüft“

Burgenland
29.11.2020 14:08
Gezielt stellt er den vorgeladenen Zeugen im Untersuchungsausschuss zum Bankskandal jeweils die ersten Fragen. Verfahrensrichter Walter Pilgermair, der pensionierte Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, ist ein Vollprofi. Erfahrungen gesammelt hatte er unter anderem in der Causa Hypo-Alpe-Adria.

Was schätzen Sie an dem Untersuchungsausschuss?

Dank dieser demokratischen Errungenschaft kann die Minderheit ihre Kontrollrechte gegenüber der Mehrheit wahrnehmen.

Wo liegen die Probleme?

Eine Schwierigkeit ist, dass der Ausschuss früh begonnen hat. Viele Ermittlungsergebnisse im Fall der Commerzialbank liegen noch nicht vor. Die Informationslage ist freilich eine andere, wenn ein Konkurs schon abgeschlossen ist.

Wie beurteilen Sie die Chancen auf Aufklärung?

Was einerseits Probleme mit sich bringt, nämlich der frühe Beginn, ist andererseits von Vorteil. Die Vorgänge rund um die Bank sind frisch und den Beteiligten gut im Gedächtnis geblieben. Viel länger gedauert hatte alles beim Hypo-Ausschuss in Kärnten. Die meisten Zeugen konnten sich kaum noch erinnern.

Wie sind die Debatten der Fraktionen um fehlende Akten zu bewerten?

Ein Einblick in die Bundesakten wäre schon sehr wichtig, weil die Commerzialbank viele Unterlagen an die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank liefern musste. Interessant wäre zu wissen, was tatsächlich vorgelegt worden ist und was daraufhin getan wurde oder eben nicht. Der U-Ausschuss hat jedoch keinen Anspruch auf Akten des Bundes und ist auf freiwillige Aussagen von Bundesorganen angewiesen.

Wie wirkt sich Corona auf das Verfahren aus?

Viele Zeugen entschuldigen sich. Der Ausschuss hat aber eine Lösung gefunden. Der Amtsarzt prüft nun die Entschuldigungen auf ihre Stichhaltigkeit. Darüber hinaus gibt es strenge Sicherheitsvorkehrungen und regelmäßige Begutachtungen.

Wäre eine Pause samt Ausschussverlängerung ratsam?

Die Beweisaufnahme, also auch die wichtige Befragung von Auskunftspersonen, endet sechs Monate nach dem Tag der Einsetzung des Ausschusses, 4. September. Eine Verlängerung gibt es laut Verfahrensordnung nicht. Diese Bestimmung muss der Landesgesetzgeber ändern.

Wann wird Ex-Bankchef Martin Pucher aussagen?

Nach seinem Fernbleiben in der ursprünglich anberaumten Befragungssitzung wird Pucher jetzt vom Amtsarzt medizinisch überprüft. Von diesem Ergebnis wird es abhängen, ob und wann der ehemalige Bankvorstand neuerlich vorgeladen wird.

Interview: Karl Grammer, Kronen Zeitung

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