Völlig unerwartet wurde ein 61-jähriger Bauarbeiter aus dem Bezirk Steyr-Land von seinem Arbeitgeber gekündigt. Der Mann hätte nur noch wenige Versicherungsmonate gebraucht, um in Pension gehen zu können. „Das ist absolut unsozial und keinesfalls akzeptabel. So geht man mit Arbeitnehmern nicht um“, kritisiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer ging für ihn vor Gericht und erwirkte einen Vergleich: Die Firma beschäftigte den Mann weiter bis zu seinem frühestmöglichen Pensionsantritt.
Ein besonders unsozialer Fall beschäftigte die Rechtsexpertinnen und -experten der Arbeiterkammer Steyr. Ein Mann wurde mit 61 Jahren von seinem Arbeitgeber gekündigt. Nach 13 Jahren in der Firma und ohne jede Vorwarnung! Der Bauarbeiter war völlig verzweifelt - fehlten ihm doch nur noch wenige Versicherungsmonate, um mit 62 in die sogenannte Korridorpension gehen zu können. Offenbar wollte der Arbeitgeber den Mann wegen häufiger Krankenstände nach einem schweren Arbeitsunfall vor einigen Jahren „loswerden“.
Kündigung war fristwidrig
Das AK-Team schaute sich die Kündigung genauer an und stellte fest, dass sie nicht nur absolut unsozial, sondern auch fristwidrig erfolgt war. Die Kündigungsfrist ist nicht eingehalten worden. Die Arbeiterkammer brachte beim Arbeitsgericht Steyr Klage gegen die Firma ein: Diese lautete auf Weiterbeschäftigung des Betroffenen und Aufhebung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit.
Gerichtlicher Vergleich
Das Gericht schloss sich der AK-Meinung an - es kam zu einem gerichtlichen Vergleich. Die Firma erklärte sich bereit, den Arbeiter so lange wiedereinzustellen, bis er seine fehlenden Versicherungsmonate für die Pension beisammen hat. Auch eine völlig unberechtigte Geldforderung wegen der angeblichen privaten Nutzung des Firmen-Pkw wurde vom Arbeitgeber zurückgenommen.
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