Gutachten bestätigt

Ex-Vorstände der BayernLB wegen Hypo-Kauf haftbar

Ausland
18.10.2010 21:09
Das Milliardendebakel der Bayrischen Landesbank mit der Hypo Alpe Adria könnte die früheren Bankvorstände nach einem neuen Gutachten teuer zu stehen kommen. Die Kanzlei Hengeler Mueller kommt in einem Gutachten für die BayernLB zu dem Schluss, dass die damaligen Vorstandsmitglieder den Kaufvertrag so nicht hätten abschließen dürfen. Jetzt könnte die Bank ihre ehemaligen Vorstände zur Rechenschaft ziehen.

Einem internen Gutachten zufolge haben sich bei der 2007 erfolgten Akquisition alle Vorstände haftbar gemacht, berichtete Deutschlands zweitgrößte Landesbank am Montagabend in München. Das Gutachten wurde am Montag dem Aufsichtsrat übergeben, wie die Bank nach dessen Sitzung mitteilte. In dieser Sondersitzung hat sich die Bank mit der Hypo-Affäre und damit verbundenen Schadenersatzfragen befasst.

Die BayernLB könne daher ihren früheren Vorstand wegen der fatalen Übernahme der Kärntner Hypo Group Alpe Adria zur Rechenschaft ziehen, heißt es vonseiten der Bank. Die Kanzlei Hengeler Mueller komme zu dem Schluss, dass der Vorstand den Deal nicht hätte abschließen dürfen. Untersucht wurden unter anderem die Prüfung der HGAA-Bücher, der Preis sowie die Kaufverträge.

"Vorstand muss Schadenersatz leisten"
Der Verwaltungsrat, der die Bank beaufsichtigt, hat am Montag bereits über Schadenersatzklagen beraten. "Für mich als Vorsitzender des Verwaltungsrats steht außer Frage, dass der damalige Vorstand Schadensersatz leisten muss!", sagte Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) im Anschluss an die Verwaltungsratssitzung. Vor einer Entscheidung über weitere Maßnahmen müssten die Mitglieder des Verwaltungsrats zunächst das umfangreiche Gutachten weiter auswerten, sagte Fahrenschon.

Über die weiteren Konsequenzen soll am 25. Oktober in einer Sitzung des Aufsichtsrats entschieden werden."Ich habe stets betont, dass die Bank selbstverständlich Ansprüche geltend machen wird, sofern die Prüfungen zu diesem Ergebnis kommen sollten", ergänzte Fahrenschon am Montagabend.

Gutachten entlastet Verwaltungsrat
Die damaligen Mitglieder des Vorstands hätten den Erwerb der HGAA "unter Gesamtschau aller Erwerbsumstände" so nicht abschließen dürfen, heißt es nach Angaben der Landesbank in dem Gutachten - insbesondere angesichts der sogenannten Due-Diligence-Prüfung, des Kaufpreises und des ganzen Erwerbsprozederes. Zudem hätten die Vorstandsmitglieder einen Ermächtigungsbeschluss des Verwaltungsrats überschritten und damit kompetenzwidrig gehandelt. Darüber hinaus beklagten die Gutachter in ihrer Expertise eine "gravierende Verletzung von Berichtspflichten" gegenüber dem Aufsichtsgremium.

Der Verwaltungsrat wiederum hätte laut Gutachten vor dem vorbehaltlosen Abschluss der Kaufverträge nochmals endgültig über den Erwerb entscheiden müssen - und zwar auf der Grundlage aktualisierter Informationen. Die Verwaltungsratsmitglieder hätten allerdings nicht grob fahrlässig gehandelt - insbesondere deshalb, weil sie vom Vorstand in gravierender Weise unzureichend informiert worden seien. 

Daher habe sich der Verwaltungsrat, anders als der BayernLB-Vorstand, nicht haftbar gemacht, hieß es weiter in München. Hengeler Mueller soll nun noch im Oktober Empfehlungen zu möglichen Konsequenzen aussprechen.

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