Kulterer war am 13. August festgenommen worden. Dem ehemaligen Bankenchef wird unter anderem Untreue zum Schaden der Bank wegen der Vergabe ungenügend bzw. gar nicht besicherter Kredite vorgeworfen.
Die Untersuchungshaft wird im wesentlichen aus den bereits bisher angenommenen Haftgründen - der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr - fortgesetzt werden, so Lanker. Aus seiner Sicht seien jedoch alle bisher erhobenen Vorwürfe widerlegt worden, deshalb lägen keine Haftgründe mehr vor, meinte der Rechtsanwalt.
"Bauernopfer"
Die erneute Verlängerung der U-Haft für Kulterer sei nicht nachvollziehbar. Er könne sich des Eindruckes nicht erwehren, dass durch die Festhaltung seines Mandanten ein "Bauernopfer" gesucht und gefunden worden sei, so Lanker. Die nächste turnusmäßige Haftprüfungsverhandlung für Kulterer ist in zwei Monaten vorgesehen.
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