Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, dass die Haftgründe - ein unveränderter Tatverdacht sowie vorwiegend Fluchtgefahr - weiterhin als vorliegend angenommen worden seien. Auf die in Auftrag gegebenen Gutachten - unter anderem zur DNA, Faserspuren und Pollen - warte man weiterhin.
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