Fahnen auf Halbmast

Protest der Gegner gegen Grünes Licht für Dampfkraftwerk

Kärnten
14.09.2010 14:10
Für das vieldiskutierte Gasdampfkraftwerk in Ebenthal im Osten von Klagenfurt gibt es - wie erwartet - Grünes Licht. Der UVP-Bescheid für das Projekt wurde am Dienstag einstimmig von der Kärntner Landesregierung abgesegnet. Das Projekt soll laut Landesregierung bis 2012 umgesetzt werden. Gegner des Kraftwerks wollen den Bescheid nun mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen. Die Fahnen in der Gemeinde Ebenthal wurden aus Protest auf Halbmast gesetzt.

Die UVP zum Gasdampfkraftwerk habe insgesamt fünf Millionen Euro verschlungen und viereinhalb Jahre gedauert, ließ Landeshauptmann Gerhard Dörfler am Dienstag wissen. Trotz "stürmischer Begleitmusik" sei nun endlich die Hürde überschritten worden.

Der Projektbetreiber Kraftwerkserrichtungs- und -betriebs GmbH (KEG) will das Kraftwerk um rund 330 Millionen Euro im Osten Klagenfurts errichten. Es soll 400 Megawatt Strom und 200 Megawatt Fernwärme liefern.

Die Stadt braucht das Projekt, weil das derzeitige Klagenfurter Fernheizkraftwerk, das noch mit Schweröl betrieben wird, spätestens 2015 endgültig außer Betrieb genommen werden muss. Der Verbund wiederum braucht den Strom, um das Nord-Süd-Gefälle bei der Stromerzeugung in Österreich auszugleichen.

Noch mehr Nebeltage befürchtet
Der mehrere 100 Seiten umfassende UVP-Bescheid enthält fast 300 Auflagen, welche die Errichter einhalten müssen. Die Gegner, allen voran die Anrainergemeinde Ebenthal, haben bereits angekündigt, sämtliche rechtlich möglichen Schritte gegen den Bescheid setzen zu wollen. Sie befürchten durch das Kraftwerk eine höhere Zahl der Nebeltage im Klagenfurter Becken sowie eine höhere Luftbelastung.

Fahnen auf Halbmast gesetzt
Der Ebenthaler Bürgermeister Franz Felsberger (SPÖ) warf der Landesregierung vor, das Gewinnstreben der Energiewirtschaft vor die Sorgen der Bürger zu stellen. In der Gemeinde wurden nach der Entscheidung die Fahnen auf Halbmast gesetzt. Felsberger hofft, wie auch zahlreiche Bürgerinitiativen, dass der Bundesumweltsenat die Entscheidung der ersten Instanz noch kippt.

Bestätigt der Senat den Bescheid, bleibt den Gegnern noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser hat dann allerdings keine aufschiebende Wirkung mehr. LH Dörfler rechnet damit, dass die Entscheidung des Landes bestätigt wird und spätestens im Frühjahr 2011 mit dem Bau begonnen werden kann.

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