Kroatien will Meldung

Reise ins europäische Ausland – alle neuen Details

Reisen & Urlaub
27.07.2020 16:55

Am Montag ist die novellierte Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten (siehe Video oben). Sie betrifft die Einreisen nach Österreich in der Corona-Krise. Einreisebestimmungen sind aber nicht immer gegenseitig. Mehrere Länder haben ihre eigenen Einreisebestimmungen für Österreicher entweder noch nicht aufgehoben oder erneut Beschränkungen verhängt - obwohl Österreich deren Bürger ungehindert einreisen lässt. Eine Übersicht.

Österreich ist inzwischen wegen der steigenden Corona-Zahlen wieder auf die Rote Liste anderer europäischer Staaten geraten: Als erster EU-Staat seit der weitgehenden Liberalisierung des Reiseverkehrs vor knapp zwei Monaten führte Finnland am Montag wieder eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich ein. Litauen erwägt das dem Vernehmen nach auch.

Im Folgenden ein Überblick über die Bestimmungen in der Corona-Krise, die für Österreicher gelten, wenn sie in andere europäische Länder reisen.

Grob lassen sich vier Kategorien unterscheiden:

  • Die Einreise ist ohne Weiteres möglich.
  • Im Zuge der Einreise sind bestimmte Schritte notwendig - man muss sich zum Beispiel registrieren oder untersuchen lassen (etwa Fiebermessen), man muss bestimmte Dokumente vorlegen oder wird von Beamten befragt (etwa zu möglichen Symptomen).
  • Man muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder muss eine bestimmte Zeit in Quarantäne.
  • Die Einreise ist nur möglich, wenn man zu einer bestimmten Personengruppe gehört.

Albanien: Freie Einreise für Österreicher. Seit 1. Juli besteht keine Quarantäne-Pflicht mehr.

Andorra: Freie Einreise. Quarantänepflicht besteht nur noch bei Einreise außerhalb Europas oder aus einem Risikogebiet, zu denen Österreich aus Sicht der Behörden Andorras derzeit nicht gehört.

Belgien: Grundsätzlich können österreichische Staatsbürger frei einreisen. Personen, die aus Oberösterreich oder Wien kommen, wird aber eine zehn- bis 14-tägige Quarantäne und ein Corona-Test empfohlen. Bei der Einstufung als Risikoland oder Risikogebiet ist eine verpflichtende Online-Registrierung vor der Einreise vorgeschrieben. Bei Österreich bzw. österreichischen Regionen ist dies derzeit nicht der Fall.

Bosnien-Herzegowina: Österreicher müssen seit 16. Juli einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Bulgarien: Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Zumindest bis 31. Juli gibt es keine Direktflüge von Bulgarien nach Österreich und keinen internationalen Zugverkehr in das Balkanland. Personen, die durch Bulgarien durchreisen, müssen schriftlich erklären, dass sie keine Covid-19-Symptome haben, die bulgarischen Covid-19-Maßnahmen befolgen und mit der epidemiologischen Lage in der Republik Bulgarien, wie auch mit den Risiken einer Covid-19-Erkrankung vertraut sind.

Dänemark: Ein Nachweis über mindestens sechs Übernachtungen in Dänemark muss bei der Einreise vorgelegt werden. Bei Einreise ist es außerdem möglich, dass man zu einem freiwilligem, kostenfreien Corona-Test aufgefordert wird.

Deutschland: Freie Einreise. Bei einem Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen auf der Heimreise nach Österreich muss bei der Rückreise aus bestimmten Staaten die Heimkehrabsicht nach Österreich bekundet werden.

Estland: Bei der Einreise wird man befragt, ob man Corona-Symptome hat und ob man die 14 Tage davor auch in Österreich verbracht hat und nicht anderswo.

Finnland: Seit Montag (27. Juli) können Österreicher nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Es gibt keine Einreise für Urlauber! Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Dieser Personengruppe (außer den Durchreisenden) wird eine 14-tägige Quarantäne empfohlen.

Frankreich: Freie Einreise.

Griechenland: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (circa 24 Stunden).

Großbritannien: Vor der Einreise muss man sich registrieren.

Irland: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten.

Island: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test an sich vornehmen.

Italien: Freie Einreise.

Kosovo: Die Einreise ist frei. Es gibt derzeit aber keine direkte Rückreise auf dem Luftweg, da Flugzeuge aus dem Kosovo nicht in Österreich landen dürfen.

Kroatien: Eine Registrierung ist nötig (entercroatia.mup.hr). Sie wird vor der Einreise empfohlen. Ist sie im Vorfeld nicht erfolgt, ist sie bei der Einreise fällig.

Lettland: Seit 25. Juli müssen Österreicher bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Quarantäne.

Liechtenstein: Freie Einreise.

Litauen: Freie Einreise.

Luxemburg: Freie Einreise.

Malta: Für die Einreise gibt es an sich keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich die 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuften Land aufgehalten haben. „Alle einreisenden Passagiere werden gebeten eine „Public Health Passenger Locator Card“ auszufüllen, die zu einer eventuellen Kontaktrückverfolgung dient, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben“, heißt es auf der Homepage des Außenministeriums.

Moldau: Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausländer dürfen nur einreisen, wenn sie Angehörige eines moldauischen Staatsbürgers sind, eine Aufenthaltsgenehmigung haben, Diplomaten sind oder Ähnliches. Bei der Einreise muss in den meisten Fällen eine Erklärung zur Selbstisolation für den Zeitraum von 14 Tagen unterschrieben werden. Was die Rückreise betrifft: Österreich lässt derzeit keine Flugzeuge aus der Republik Moldau landen.

Monaco: Die Einreise ist stark eingeschränkt. Sie ist nur mit einem monegassischen Aufenthaltsdokument, der Carte de resident, möglich.

Montenegro: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber zumindest noch bis 31. Juli gibt es kein Flugverkehr zwischen Österreich und Montenegro. Auch die internationalen Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt.

Niederlande: Freie Einreise.

Nordmazedonien: Freie Einreise.

Norwegen: Freie Einreise.

Polen: Freie Einreise.

Portugal: Bei der Einreise am Luftweg werden bei allen ankommenden Personen Körpertemperaturmessungen durchgeführt. Im Verdachtsfall einer Covid-19-Erkrankung folgt eine Betreuung durch die Gesundheitsbehörden. Ausgenommen davon sind die Insel Madeira sowie die Azoren: Alle Ankommenden müssen dort entweder bei Einreise ein negatives Testresultat, das nicht älter als drei Tage ist, vorweisen oder einen solchen Test direkt bei der Einreise durchführen lassen.

Rumänien: Freie Einreise. Für bestimmte Länder gilt eine Empfehlung einer 14-tägigen Privatisolierung, nicht aber derzeit für Österreicher. Rumänien hatte eine Pflicht zur privaten Isolierung eingeführt, diese wurde aber vom Verfassungsgericht aufgehoben. Derzeit laufen Arbeiten an einem Gesetz zur Wiedereinführung einer Quarantäne-Pflicht.

Russland: „Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner/Ehepartnerinnen von russischen Bürgerinnen/ Bürgern; Diplomatinnen/ Diplomaten; Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen“, hält das Außenministerium in Wien fest. (Rückreise: Russische Passagierflugzeuge dürfen nur in Ausnahmefällen in Österreich landen.)

San Marino: Parallel zu Italien freie Einreise.

Schweden: Freie Einreise.

Schweiz: Freie Einreise.

Serbien: Es gibt kaum Beeinträchtigungen: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Aber: Derzeit besteht kein Flugverkehr zwischen Österreich und Serbien. Kapazitäten für Versorgung von Corona-Patienten „scheinen am Limit zu sein“, schreibt das Außenministerium zudem warnend.

Slowakei: Freie Einreise. Die Slowakei geht bei ihren Einreisebestimmungen in der Corona-Krise nicht nach der Staatsbürgerschaft vor, sondern nach dem Aufenthaltsorten in den 14 Tagen vor der Einreise. Daher gilt nicht allgemein offiziell, dass jeder österreichische Staatsbürger unproblematisch einreisen darf. Er muss sich auch in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuften Land aufgehalten haben. Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem als nicht sicher eingestuften Land waren, sind verpflichtet, bei Überschreiten der Grenze einen negativen PCR-Test auf Covid-19 vorzulegen, der nicht älter sein darf als 96 Stunden. Wenn beim Grenzübergang keine Kontrolle stattfindet, müssen sie unverzüglich dem örtlich zuständigen regionalen Gesundheitsamt einen negativen Test vorlegen.

Slowenien: Die Einreise aus Österreich ist frei für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Ausländern, die Covid-19-positiv sind oder Covid-19 Symptome zeigen, wird die Einreise verweigert. Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet.

Spanien: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Seit 21. Juni müssen Österreicher nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne.

Tschechische Republik: Grundsätzlich freie Einreise. Österreicher, die nicht aus Österreich, sondern aus Drittstaaten über die Tschechische Republik einreisen, um durchzureisen, müssen sich beim zuständigen Hygieneamt melden. (Tschechien geht bei seinen Maßnahmen wie die Slowakei nach Wohnsitz und nicht nach Staatsbürgerschaft.)

Türkei: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet.

Ukraine: Bei der Einreise ist lediglich ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Behandlung einer Covid-19-Erkrankung umfasst, vorzulegen.

Ungarn: Freie Einreise.

Vatikan: Parallel zu Italien freie Einreise.

Weißrussland (Belarus): Die Einreise für Österreicher ist an sich frei. Allerdings: Eine Einreise auf dem Luftweg von Belarus nach Österreich ist wegen eines Verbots nicht möglich. Zudem haben alle Nachbarländer die Grenzen zu Belarus für den Personenverkehr geschlossen.

Zypern: Freie Einreise in den griechischen Teil der Insel, allerdings müssen sich Einreisende zwingend innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise auf dem Portal cyprusflightpass.gov.cy registrieren. Geschieht dies nicht, wird bei Ankunft eine Strafe von 300 Euro verhängt. Bei Weigerung diese zu bezahlen wird der Reisende an seinen Abreiseflughafen zurückgeschickt. Zum türkischen Nordteil der Insel hält das Außenministerium fest: „ACHTUNG! Die Einreise von österreichischen TouristInnen in die international nicht anerkannte ,Türkische Republik Nordzypern‘ im Wege der Demarkationslinie ist wegen der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres untersagt.“

Quellen: APA/Außenministerium

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