Wegen steigender Coronavirus-Infektionen gelten ab Montag, 0 Uhr, neue Beschränkungen für die Einreise nach Österreich. Eine Einreise aus 32 Risikostaaten bzw. -gebieten (siehe Auflistung unten) ist dann nur noch mit einem negativen PCR-Test oder dem Gang in die Quarantäne möglich. Angehörige von Drittstaaten dürfen ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen, wie die letztlich in der Nacht auf Samstag finalisierte neue Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums vorsieht.
Die Verordnung sollte eigentlich bereits am Freitag in Kraft treten, der Verordnungstext wurde aber noch eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft. Anders als von der Regierung zunächst geplant, gilt die Einreise-Verordnung somit erst ab Montag und nicht wie die verschärfte Maskenpflicht ab Freitag. Auch bei den Quarantäne-Bestimmungen gab es Anpassungen bzw. Verschärfungen.
Österreicher, EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer, die aus einem Risikogebiet kommen, das keine stabile Covid-19-Situation hat - etwa Rumänien, Serbien, Bosnien, Montenegro, Schweden, Russland oder USA - müssen demnach ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test) mit sich führen oder sich nach der Einreise in Heimquarantäne begeben - und aus dieser innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test beantragen.
Im Folgenden die wichtigsten Details zur Verordnung des Gesundheitsministeriums, die bereits kurz nach der Veröffentlichung neuerlich für Aufsehen sorgte - und nicht zuletzt von Verfassungsexperte Heinz Mayer als „missverständlich“ bezeichnet wurde.
Für wen jetzt verpflichtende Heimquarantäne gilt:
Welche Staaten als Risikogebiete gelten
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung:
Zahlreiche Ausnahmen vom Einreiseverbot
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen auch für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine zehntägige Heimquarantäne antreten.
Diese kann abgebrochen werden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Für Berufspendler ist eine Einreise mit Gesundheitszeugnis möglich. Auch dieses Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der bei Einreise nicht länger als drei Tage zurückliegt. Eine selbst überwachte Quarantäne ist nicht notwendig.
Welche Staaten als „stabile Gebiete“ gelten
Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer „stabilen Covid-19-Situation“ (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen), besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden - derzeit sicheren - Staaten aufgehalten haben:
Keine Einschränkungen bei „besonderen familiären Gründen“
Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen - etwa Einreise von Lebenspartnern - und -partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderung erst ab Samstag, dem 1. August.
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