Nicht rechtskräftig

Mehrjährige Haftstrafen für zwei dreiste Betrüger

Oberösterreich
09.06.2020 12:30

Zwei Geschäftsführer, die von 2015 bis 2019 unter anderem als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche tätig waren, sind am Montag im Landesgericht Steyr wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu vier Jahren und neun Monaten bzw. zu vier Jahren verurteilt worden. Sie sollen Dutzende Geschäftspartner um insgesamt rund 300.000 Euro geschädigt haben.

Das Duo hatte so viele Betrügereien auf dem Kerbholz, dass jene als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche beim Prozess in Steyr gar nicht mehr extra abgehandelt wurden. Die einschlägig vorbestraften Oberösterreicher (55, 44) hatten als Geschäftsführer eine Firma für Telekommunikation und später eine für die Umrüstung auf LED-Lampen gegründet. Dabei hätten sie Ansprüche auf Förderung vorgetäuscht und seien Handwerkern Geld schuldig geblieben, so die Anklage. Sie wurden zu vier Jahren und neun Monaten bzw. vier Jahren verurteilt. Nicht rechtskräftig.

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