„Krone“-Ombudsfrau

Bei Online-Kauf auf Rechnung lauern Stolperfallen

Ombudsfrau
21.05.2020 06:00

Kauf auf Rechnung bei Onlineshops klingt verlockend. Das kann aber zu Verwirrungen führen, wenn dabei ein Zahlungsdiensteanbieter ins Spiel kommt. Auf einmal hat man als Konsument zwei Ansprechpartner, die man nicht verwechseln sollte. Einem Pensionisten aus der Steiermark ist das passiert.

Günther M. aus der Steiermark hat im Internet einen „Großeinkauf“ getätigt. Viele Artikel zu kleinen Preisen. Beim Bestellabschluss hat er Zahlung per Rechnung gewählt, über den Zahlungsdiensteanbieter Klarna. Und damit wird es kompliziert. In so einem Fall verkauft der Onlineshop nämlich seine Forderung weiter. Als Konsument muss man den Kaufbetrag in der Folge an den Zahlungsdiensteanbieter überweisen. Aber Achtung: Für Warenrücksendungen bleibt der Händler weiter Ansprechpartner. Günther M. hat das nicht gewusst.

Da auf der Rechnung „Klarna“ draufstand, hat er die Waren, die er nicht behalten wollte, an deren Adresse geschickt. Dann hat er auf eine neue, reduzierte Rechnung gewartet, die nicht gekommen ist. Erhalten hat er aber eine Forderung vom Inkassobüro - inklusive Klagsandrohung. „Bitte helfen Sie mir!“, wandte sich der Pensionist schließlich an die Ombudsfrau, die den Fall aufklären konnte. Herr M. muss jetzt nur den Preis für die Waren, die er auch behalten hat, bezahlen.

Problematik beim Internet Ombudsmann bekannt
Bei der Schlichtungsstelle Internet Ombudsmann häufen sich Anfragen wie jene von Herrn M. Die Situation ist für die Konsumenten unübersichtlich. Vor allem bei Shops, bei denen das Prozedere für eine Rücksendung nicht klar ersichtlich ist. „Einen Rücktritt vom Kauf bzw. einen Widerruf muss man dem Händler schriftlich erklären. Gezahlt werden muss aber an den Zahlungsdiensteanbieter“, erklärt Jurist Karl Gladt.

Fällig ist ein eventueller Restbetrag jedenfalls — unabhängig davon, ob man eine reduzierte Rechnung erhält. Im Zweifelsfall rät Karl Gladt dazu, dem Zahlungsdiensteanbieter, eine Kopie vom Widerruf zu schicken. Das ist zwar nicht verpflichtend, dafür aber zweckmäßig. Um sich weitere Scherereien zu ersparen …

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