Umstrittene Reform

Epidemiegesetz: Lockerung oder Quasi-App-Pflicht?

Politik
24.04.2020 13:37

Mit der am Donnerstag präsentierten Reform des Epidemiegesetzes will die Regierung den Behörden erlauben, Veranstaltungen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken. Nach heftiger Kritik der Opposition hat das Gesundheitsministerium nun betont, damit keinen verpflichtenden Einsatz von Tracking-Software durchsetzen zu wollen. Gedacht werde vielmehr an eine Begrenzung von Veranstaltungen auf Vereinsmitglieder oder Sportler. Die NEOS konnte er damit nicht besänftigen: Sie orten eine „klare Grenzüberschreitung“.

Aus Sicht des pinken Gesundheitssprechers Gerald Loacker erlaubt die geplante Formulierung sehr wohl eine De-facto-Pflicht zur Verwendung einer „Corona-App“. „Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Es ist so weit formuliert, dass hier der Regierung zu viele Formen der Einschränkung ermöglicht werden“, so Loacker.

Anschober: Reform schafft mehr Freiheiten
Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wies die Kritik am Freitag zurück. Sein Argument: Die derzeitige Formulierung im Epidemiegesetz erlaubt nur, Veranstaltungen komplett zu untersagen. Künftig soll es auch die Möglichkeit geben, sie unter Auflagen zuzulassen: „Die Regelung dient dazu, mehr Freiheiten zu schaffen, als das bisher möglich ist. In keiner Weise ist damit die verpflichtende Verwendung einer App oder der Ausschluss von Risikogruppen gemeint.“ Es gehe darum, zu Veranstaltungen etwa nur Vereinsmitglieder oder Sportler zuzulassen.

Auch die grüne Klubchefin Sigrid Maurer verwies darauf, dass es die neue Rechtslage erlauben würde, etwa Sportler ins Stadion zu lassen, aber kein Publikum. Offen ist, ob es eine entsprechende Klarstellung im Gesetz geben wird. Das wird laut Maurer nun geprüft.

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