17-Jähriger als Opfer

Raubüberfall: Zehn Jahre Haft für 30 Euro Beute

Kärnten
22.04.2020 12:57

Zehn Jahre Haft hat ein 24 Jahre alter Kärntner für den bewaffneten Überfall auf einen 17-jährigen Burschen ausgefasst, bei dem er gerade einmal 30 Euro erbeutet hatte. Zur Tat kam es im Herbst 2019 in einem Park in Klagenfurt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Prozess wurden seitens Opfer und Täter sehr unterschiedliche Versionen zum Tathergang geschildert. Am ersten Verhandlungstag im Jänner sprach der 17-Jährige davon, dass der 24-jährige Angeklagte ihn in dem Park mit vorgehaltenem Messer überfallen hatte. Der Angeklagte selbst schilderte jedoch, dass es sich bei dem Jugendlichen um einen Drogendealer handle, bei dem er vorher Cannabis bestellt hatte. Dies stellte der 17-Jährige in Abrede.

17-Jähriger laut Angeklagtem Drogendealer
Weiters erklärte der Angeklagte - der Kärntner ist bereits achtmal einschlägig vorbestraft -, er habe dem Burschen vorab Geld für die Drogen bezahlt, die Lieferung sei jedoch ausgeblieben, weshalb er sich ihn vorgeknöpft und ihm drei Päckchen Cannabis abgepresst habe. Aus diesem Grund bekannte er sich „lediglich“ der schweren Nötigung für schuldig, nicht aber des schweren Raubes - darauf steht eine weitaus höhere Strafe.

Zeuge entlastet Angeklagten nicht
Ein von der Verteidigung beantragter Zeuge, bei dem es sich um einen 22 Jahre alten Bekannten des Angeklagten handelt, sagte ebenfalls aus - sollte damit aber nicht den 24-Jährigen entlasten. Vielmehr blieb auch er bei seiner Aussage, dass er am fraglichen Tag mit dem 24-Jährigen unterwegs, aber zur Tatzeit von ihm getrennt gewesen sei und deshalb von der Tat gar nichts mitbekommen habe.

Richter Matthias Polak, der dem Schöffensenat vorsaß, sagte in seiner Urteilsbegründung, die Verantwortung des Angeklagten sei „lebensfremd“ gewesen: „Wenn es sich bei dem 17-Jährigen tatsächlich um einen Cannabisdealer handelt, der noch dazu der Polizei nicht bekannt ist, würde der den Teufel tun und sofort nach so einem Vorfall den Notruf wählen.“ Das Opfer und auch der zweite Zeuge seien immer bei ihren Aussagen geblieben, während der Angeklagte seine Verantwortung mehrmals geändert habe. Zuerst habe er überhaupt geleugnet, mit dem 17-Jährigen zusammengetroffen zu sein.

Keine Milderungsgründe
Milderungsgrund stellte das Gericht keinen fest, erschwerend fielen aber die Vorstrafen des Mannes ins Gewicht, ebenso wie der rasche Rückfall und die Tatbegehung während offener Probezeit. Da im Fall des Mannes auch die „Strafverschärfung bei Rückfall“ zum Tragen kommen hätte können, wären sogar 20 Jahre Haft möglich gewesen.

Der Verteidiger des 24-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Ines Küttler gab keine Erklärung ab.

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