13 Flüge ausgefallen

Drohnensichtung legte Frankfurter Flughafen lahm

Ausland
02.03.2020 13:58

Wegen einer Drohnensichtung ist am Montagvormittag der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen vorübergehend eingestellt worden. Es gebe bis auf Weiteres keine Freigaben für Starts und Landungen, teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit, nach einer rund eineinhalbstündigen Unterbrechung wurde der Betrieb nach 13 Uhr schließlich wieder aufgenommen.

Die Drohne sei gegen 11.15 Uhr von einem Piloten im südlichen Bereich des Flughafens gesichtet worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Landes- und Bundespolizei suchten nach der Drohne, auch ein Hubschrauber war im Einsatz, wie ein Sprecher des Betreibers Fraport sagte.

Bis zum Ende der Unterbrechnung um 13 Uhr seien demnach wegen der Drohnensichtung 13 Flüge ausgefallen und 64 umgeleitet worden. Mit rund 70 Annullierungen insgesamt seien am Montag überdurchschnittlich viele Verbindungen gestrichen worden. Eine davon betraf Wien und eine Innsbruck. Zu den Gründen der nicht von der Drohne verursachten Ausfälle machte Fraport allerdings keine Angaben.

Lufthansa-Flug nach Wien verspätet
Am Flughafen Wien verspätete sich laut Homepage ein Lufthansa-Flug aus Frankfurt, der um 13.10 Uhr landen hätte sollen. Ein AUA-Flug, dessen Landung um 14.50 Uhr geplant war, war als gecancelt vermerkt. Auch ein AUA-Flug von Frankfurt nach Innsbruck mit der Planankunft um 13.30 Uhr wurde gestrichen.

Erst vor drei Wochen hatte der Frankfurter Flughafen seinen Betrieb wegen Drohnengefahr für eine Stunde einstellen müssen. Mehr als 20 Flugzeuge hätten auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen, hatte Fraport am 8. Februar dazu mitgeteilt.

Immer wieder Zwischenfälle mit Drohnen
Auf deutschen Flughäfen kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit Drohnen. Als Behinderung wird bereits die Sichtung einer Drohne durch einen Piloten gewertet, der dadurch abgelenkt sein könnte. Zur Sperrung eines Flughafens kommt es hingegen, wenn Drohnen direkt am Flughafengelände gesichtet und von den Lotsen als Gefahr für den laufenden Betrieb eingeschätzt werden. Das war im vergangenen Jahr in Deutschland insgesamt vier Mal der Fall.

Wer in Österreich eine Drohne ohne Bewilligung fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele