Zu wenig "Kohle"

Zwei bewaffnete Überfälle in Villach: Bursche verurteilt

Kärnten
19.07.2010 14:43
Wegen zweier bewaffneter Überfälle ist ein 18 Jahre alter Bursche am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu 28 Monaten Haft, neun davon unbedingt, verurteilt worden. Er hatte im Februar dieses Jahres mit einem Komplizen maskiert und bewaffnet zwei Wettlokale in Villach überfallen - einer der Überfälle scheiterte allerdings. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - Staatsanwalt Franz Simmerstatter meldete Berufung an.

Geldnot sei der Grund für die Tat gewesen, erklärte der spielsüchtige Hilfsarbeiter vor Gericht. Deshalb gingen er und sein Freund in der Nacht auf 13. Februar 2010 zu einem Wettlokal in Villach.

Vor der Tür zählte der 18-Jährige noch bis drei - der Komplize sollte daraufhin mit der Gaspistole das Café stürmen. Dieser zögerte allerdings, woraufhin der Angestellte des Lokals - er hatte die beiden im Monitor der Überwachungskamera gesehen - die Tür von innen zuhielt, erläuterte Simmerstatter. Die Räuber ergriffen daraufhin die Flucht.

Beute geringer als geplant
Der zweite Überfall erfolgte tags darauf. Maskiert mit Hauben und Kapuzen wie am Vorabend stürmten die Burschen das Lokal - die Waffe hatte der Komplize im Anschlag, er rief außerdem "Geld her". Mit 330 Euro Beute flüchteten sie, erhofft hatten sie sich allerdings mehr. Zumindest 500 oder 1.000 Euro hätten es werden sollen, meinte der 18-Jährige, der in Villach lebt.

Mildernd für den Angeklagten war laut Richter Alfred Pasterk das umfangreiche Geständnis und, dass es einmal bei einem Versuch geblieben ist. Erschwerend kamen jedoch das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und das Begehen der Tat während eines laufenden Strafverfahrens hinzu - der 18-Jährige hat bereits eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung, Raufhandels und Körperverletzung.

Staatsanwalt übers Urteil: "Frechheit"
Nachdem er zum Zeitpunkt der Überfälle noch nicht volljährig war, wurde das Urteil nach dem Jugendstrafgesetz gefällt. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, für Simmerstatter ist das Urteil "eine Frechheit".

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