Grundverkehrsgesetz

Fritz, FP und Grüne legen Beschwerde beim VfGH ein

Tirol
14.07.2010 14:10
Liste Fritz, FPÖ und Grüne haben das Tiroler Grundverkehrsgesetz beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht. Sie bezeichneten die bestehende Regelung als "unsozial" und "verfassungswidrig". "Wir kämpfen für Rechtsstaatlichkeit und gegen unzeitgemäße Beschränkungen", erklärten der Andreas Brugger (Liste Fritz), der Grüne Georg Willi und der Richard Heis (FP) am Mittwoch.

Im Mittelpunkt der Debatte steht, wer in Tirol landwirtschaftlichen Grund und Boden kaufen darf. Den Tiroler Regierungsparteien ÖVP und SPÖ warf die Liste Fritz vor, nur reiche Bauern zum Zug kommen zu lassen. Das bestehende Gesetz stärke nicht aktive Bauern, sondern begünstige einige wenige Reiche. Zudem beschränke es die Gemeinden und verhindere leistbares Wohnen.

Erst im letzten Sommer neu geregelt
In Tirol wurde erst im Juli 2009 eine Novelle des Grundverkehrsgesetzes beschlossen. Die Neuregelung des Grundverkehrsgesetztes war notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Version teilweise als EU-rechtswidrig erklärt hatte. Dabei ging es um die Selbstbewirtschaftungspflicht und die Residenzpflicht. Beide Punkte wurden beseitigt. Stattdessen soll jetzt die sogenannte Interessentenregelung dafür sorgen, dass ein benachbarter Bauer oder ein Neueinsteiger in diesen Beruf beim Kauf bevorzugt werden.

Für Agrarreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner (VP) ist das eine notwendige Regelung um die Landwirtschaft in Tirol zu erhalten. Das neue Gesetz schließe nur noch diejenigen aus, die einen Hof als Geldanlage oder als Ferienwohnsitz kaufen wollen, meinte Steixner. Er sah eine "massive Liberalisierung" des Grundverkehrs.

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