„Krone“-Ombudsfrau

Schaden am Reisekoffer ist am Flughafen zu melden

Ombudsfrau
03.02.2020 10:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Weil er Beschädigungen an seinem Koffer nicht unverzüglich nach der Landung der Airline gemeldet hatte, sollte ein Oberösterreicher keine Entschädigung für sein kaputtes Gepäckstück erhalten. Die Ombudsfrau konnte dem Leser helfen…

Der Spanien-Urlaub von Wolfgang P. vergangenen November fing schon einmal „gut“ an. „Nach der Ankunft in Málaga habe ich bemerkt, dass mein Koffer, der erst eineinhalb Jahre alt ist, beschädigt wurde“, war der Oberösterreicher verärgert. Herr P. machte Fotos vom Schaden, kontaktierte vom Hotel aus dann sein Reisebüro, welches sich wiederum an die zuständige Fluglinie wandte. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub dann die böse Überraschung. Die Airline lehnte eine Schadenübernahme ab, da der Kunde den Schaden direkt am Flughafen von Málaga hätte melden müssen. Da sich keine Lösung fand, bat Herr P. letztlich uns um Hilfe.

Laut Eurowings wurde der Schaden nicht unmittelbar am Flughafen gemeldet. Deshalb sei nur bedingt feststellbar, was ursächlich für die Beschädigung war. Da man den Ärger über den kaputten Koffer aber verstehen könne, zeigte man sich nach unserer Anfrage letztlich kulant: Dem Leser wird der Zeitwert des Koffers ersetzt.

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