"Ich habe niemals für mich Geld verbraucht, ich habe sogar alles, was ich selber hatte, in die Sache hineingesteckt", versuchte der Angeklagte, sich als Opfer darzustellen. So sei er von einem Slowenen und einem Deutschen - die allerdings keine Verbindung zueinander haben sollen - seit den Neunzigern erpresst worden. Das von ihm behobene Geld soll in etwa zu gleichen Teilen an die "Erpresser" geflossen sein.
Angefangen habe alles mit einem kleinen privaten Kredit für den Slowenen und einer privaten Investition bei einer Firmengründung des Deutschen in Ex-Jugoslawien, schilderte der Mann. Er sei der Meinung gewesen, als Bankangestellter keine Kredite aus Privatvermögen gewähren zu dürfen, beziehungsweise nicht bei Firmen als Beteiligter auftreten zu dürfen. Dadurch sei er von den Beiden erpresst worden - sie hätten gedroht, "alles auffliegen zu lassen".
Angst vor Jobverlust
"Und über 15 Jahre finden Sie nie den Weg zur Polizei?", fragte Richterin Sabine Rossmann. Er habe gefürchtet, seinen Job zu verlieren und sei ständig darum bemüht gewesen, einen Ausweg zu finden sowie die Betrugshandlungen zu verschleiern, erklärte der 49-Jährige. Unklar war für die Richterin auch, warum der Angeklagte zwar im Glauben war, das er weder Geld verborgen, noch sich an einer Firma beteiligen dürfe, sich jedoch "über das einzig strafrechtlich relevante Verbot so locker vom Hocker" hinweggesetzt habe. Im Gegenteil - es haben ihn sehr belastet, nun sei er froh, dass es vorbei ist, meinte er.
Das er sich nicht bereichern wollte, spielte für Rossmann und für den Tatbestand der Untreue keine Rolle. Erschwerend kam der lange Deliktszeitraum und die Mehrfachqualifikation hinzu, mildernd die Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung.
Drei Jahre unbedingt
Neben dem Vorwurf der Untreue, wurde dem Mann auch der Besitz von zwei Pistolen ohne gültigen Waffenschein vorgeworfen. Insgesamt wurde der Angeklagte nun zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Außerdem wurden der betroffenen Bank rund 1,5 Millionen Euro als Privatbeteiligte zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 49-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
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