Mit dem Grenzgängerabkommen sei es gelungen, jene Leute anzuziehen, die sich gut in den burgenländischen Arbeitsmarkt integrieren, so Peter Huber vom WIFO, einer der Studienautoren. Weniger gelungen sei es, die intelligenten, hochgebildeten Arbeitskräfte zu erreichen. Dazu gebe es aber auch andere Instrumente wie die Schlüsselarbeitskräfteregelung.
Ein Vergleich zwischen Grenzgängern und nach Österreich zugewanderten Arbeitskräften habe bei Grenzgängern eine längere Dauer des Arbeitsverhältnisses gezeigt. Auch die Bemessungsgrundlage im Hinblick auf die Löhne sei bei Grenzgängern höher gewesen. Dafür schnitten sie im Hinblick auf die Bildung schlechter ab. Die Mobilität von Grenzgängern aus dem Burgenland in andere Bundesländer - etwa nach Wien - sei relativ gering, so Huber.
"Brauchen das Abkommen nicht mehr"
"Wir werden das Grenzgängerabkommen nach dem 30. April 2011 nicht mehr brauchen und nicht mehr vollziehen müssen", resümierte Hermann Deutsch vom Sozialministerium. Mit dem Abkommen sei es gelungen, einen Migrationsdruck abzubauen. Es seien jene Arbeitskräfte zugelassen worden, die der Arbeitsmarkt im Burgenland benötigt habe. Mit der geregelten Zulassung sei auch erreicht worden, dass jene Arbeitskräfte, die gekommen seien, zu fairen Arbeitsbedingungen beschäftigt wurden.
In einer Phase starken Wirtschaftswachstums brauche es mehr Ressourcen. Ein Aufstieg in der Landwirtschaft, etwa bei der Weinproduktion mit der Umstellung von familiären Strukturen hin zu industrieller Produktion, wäre ohne zusätzliche Arbeitskräfte nicht möglich gewesen, so AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl. Auch im Tourismus wäre das Wachstum nicht in dem Ausmaß gelungen.
Migration wird kommen
Mit dem Wegfall der Beschränkungen der Freizügigkeit werde es Migration geben, so Huber. Man könne aber nicht sagen, in welchem Ausmaß. In den vergangenen sechs Jahren habe man beobachten können, dass andere Destinationen wie etwa Großbritannien für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern hinsichtlich des Arbeitsmarktes attraktiver geworden seien als Österreich.
Im Ministerium sei man dabei, Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping auszuarbeiten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung umgesetzt werden sollen, so Deutsch. So soll es Verwaltungsstrafen für gravierende Unterentlohnung geben. Möglich sei auch eine Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Verbindung mit Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
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