Rauchergesetz

Wirten rauchen die Köpfe: “Wir sind die Blöden!”

Kärnten
17.06.2010 13:30
Am 1. Juli tritt das neue Nichtraucherschutzgesetz oder wie dieses Werk auch heißt, in Kraft. Nennen wir es der Einfachheit halber Rauchergesetz, und genau diese Buchstaben des Gesetzes lassen viele Kärntner Wirte verzweifeln. Vor allem mittelgroße Lokale mit nur einem Raum haben ein echtes Problem: ein Fallbeispiel.

Wirte von Lokalen unter 50 Quadratmeter können machen, was sie wollen – und in praktisch allen darf künftig weiter gequalmt werden. In Restaurants gibt es auch kaum Ärger – hier ist die Akzeptanz des Nichtraucherschutzes auch bei Tabak-Junkies groß. "Die Blöden sind wir Gastronomen mit Lokalen zwischen 50 und 80 Quadratmeter und nur einem Raum", ärgert sich Melanie Modl, die im idyllischen Feld am See ein Pub betreibt.

In der Tat: Das Lokal ist 78 Quadratmeter groß – blöd. Es besteht nur aus einem Raum – wieder blöd. Es geht hauptsächlich um Getränke und nicht um Speisen – einmal mehr blöd. Und die Theke zieht sich durchs ganze Lokal – definitiv blöd. 

Also muss bis 1. Juli eine Glasscheibe die Theke mittig trennen. Und die Angestellten samt Chefin müssen hinter der Theke eine Glastür öffnen, um von einer Zone zur anderen wechseln und dort bedienen zu können – blöder geht's nicht.

Ausweiskontrolle bei jedem Verstoß?
"Die Trennung geht künftig mitten durchs Lokal und das bei 90 Prozent rauchenden Gästen", wundert sich die hübsche Gegendtalerin. Und über die künftige Praxis bei Verstößen. "Mir wurde gesagt, es werden nur Anzeigen verfolgt werden, bei denen Lokalbetreiber und der im Nichtraucherbereich rauchende Gast namentlich bekannt sind. Soll ich vielleicht bei jedem Verstoß den Ausweis kontrollieren?"

Auch eine Variante: einen Stammgast verpfeifen. Melanie Modl: "Sicher nicht." Man versteht es.

von Fritz Kimeswenger, "Kärntner Krone"

Abstimmung zum Rauchergesetz in der Infobox!

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