Üblicherweise tagt die Landeswahlbehörde erst einige Zeit nach der endgültigen Auszählung, um das Wahlergebnis festzustellen und mittels Veröffentlichung amtlich zu machen. Im Burgenland beschleunigt man das Verfahren aber: Der Landeswahlleiter ließ sich von der Wahlbehörde bereits ermächtigen, sofort am Mittwochnachmittag das amtliche Endergebnis zu verkünden.
VfGH bemüht sich um rasche Entscheidung
Sollte die Liste Burgenland (LBL) unter die Vier-Prozent-Grenze fallen, hat sie dann vier Wochen Zeit, eine Anfechtung einzubringen, die eine Neuauszählung oder eine Wahlwiederholung bewirken könnte. Der VfGH bemüht sich in Wahlsachen immer um rasche Behandlung, schiebt allenfalls auch außertourliche Sessionen ein. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann man allerdings nicht sagen – schon gar nicht, ehe eine Anfechtung tatsächlich vorliegt, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Wenn nämlich die LBL mit ihrer Ankündigung Ernst macht, auch gegen das neue Vorzugsstimmen-Wahlrecht vorzugehen, könnte es zu einem Gesetzesprüfungsverfahren kommen. Und dies würde dann jedenfalls länger dauern als eine Entscheidungsfindung bezüglich lediglich falsch geschriebener Namen auf Wahlvorschlägen. Experten rechnen mit Neuwahlen frühestens im Spätherbst. Um Weihnachten herum könnten sie frühestens stattfinden, meinte der Experte Heinz Mayer. Womit das Burgenland letztlich erst nach der Steiermark (26. September) und Wien (10. Oktober) wählen würde.
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