Nach der derzeitigen Rechtslage werden Wahlkarten auch mehrere Tage nach Wahlschluss noch gezählt – bei Nationalratswahlen sind es acht, bei der Bundespräsidentschaftswahl waren es fünf und bei der Burgenland-Wahl drei Tage. Damit können Wähler verbotenerweise den Wahlabend abwarten und im Wissen, wie die Wahl ausgegangen ist, nachträglich taktisch wählen. Briefwähler erklären zwar eidesstattlich, dass sie ihre Stimme vor Wahlschluss abgegeben haben, kontrollierbar ist das allerdings nicht.
Taktische Stimmen können entscheiden
Dass Briefwahl-Stimmen entscheidend sein können, zeigt sich gerade jetzt im Burgenland, angesichts des knappen Ergebnisses tatsächlich einige nach Wahlschluss abgegebene Stimmen über Einzug bzw. Nicht-Einzug von Parteien - speziell der Grünen und der Liste Burgenland - in den Landtag entscheiden können.
Verfassungsjurist Heinz Mayer und Karl Korinek, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts, plädieren für eine Änderung der Fristen. Beide sprechen sich dafür aus, dass Briefwahlstimmen wie in Deutschland bis zum Wahltag vorliegen müssen – damit müssten Briefwähler vor dem Wahltag abstimmen. Das berge zwar das Risiko, dass diese Wähler nicht alle Informationen haben, die sie am Tag der Wahl hätten: "Das ist aber das kleinere Problem", so Korinek.
Parteien zeigen sich zu Änderungen bereit
Für die Parlamentsparteien ist eine Reform vorstellbar. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann teilt die Bedenken und glaubt, "dass wir hier gefordert sind, Abhilfe zu schaffen", sagte er im "Ö1"-Radio. In der ÖVP zeigte man sich ebenfalls "gesprächsbereit", verknüpft diese Frage allerdings mit der Einführung des E-Votings für Briefwähler. Auch die Oppositionsparteien sind für eine Änderung.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.