Burgenland-Wahl

“Einzelkämpfer” im Landtag erwartet eine harte Zeit

Burgenland
02.06.2010 08:59
Nach der Landtagswahl vom Sonntag sind die Grünen und die Liste Burgenland (LBL) im Falle ihres Einzuges in den Landtag nur mit jeweils einem Abgeordneten vertreten. Für einzelne Abgeordnete gestaltet sich der parlamentarische Alltag deutlich schwieriger als für Angehörige eines Landtagsklubs.

Ein Klub besteht aus mindestens zwei Mandataren. Eine parteiübergreifende Allianz zu gründen, um den Klubstatus zu erhalten, ist laut Landtagsdirektion nicht möglich. Zusammenschließen können sich nur Abgeordnete derselben Partei. Ein Einzelabgeordneter hat weniger Möglichkeiten als seine Kollegen. Für ihn sehen die Vorschriften beispielsweise keine Räumlichkeiten im Landhaus vor, wie sie einem Landtagsklub zustünden.

Einzelabgeordnete bekommen wie ihre Kollegen in den Klubs die erforderlichen Unterlagen wie Tagesordnungen oder ein Exemplar des Budgets zur Verfügung gestellt. Sie dürfen auch schriftliche oder mündliche Anfragen einbringen. Allerdings können sie ohne Unterstützung durch zumindest einen anderen Mandatar keinen Antrag im Landtag stellen.

Die Teilnahme an der Präsidiale sowie Sitz und Stimme in Ausschüssen bleiben Solomandataren ebenfalls verwehrt; Ausschusssitzungen dürfen sie nur als Zuhörer besuchen. Auch das Recht der Klubs, einmal pro Jahr den Landesrechnungshof mit einem Prüfauftrag zu befassen, geht dem Einzelabgeordneten verloren.

Umfassendes Aufgabenspektrum für Einzelabgeordneten
Andererseits kommen auf den auf sich allein gestellten Abgeordneten eine Fülle von Aufgaben zu: Während sich bei den größeren Parteien die Mitglieder des Klubs spezialisieren und auf die Funktion als Bereichssprecher konzentrieren können, muss er sich mit jedem Thema vertraut machen. Speziell bei umfassenden Materien wie dem Landesbudget ist das eine große Herausforderung, war in der Vergangenheit schon von den mit zwei Abgeordneten besetzten Klubs zu hören.

"Außerordentliche Förderung" von 93 Cent pro Stimme
Was es für einen Unterschied macht, in Klubstärke im Landesparlament vertreten zu sein, zeigt sich schon bei der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand. Jeder wahlwerbenden Partei, die in allen Walkreisen kandidiert hat und zumindest drei Prozent der Stimmen erreichte, steht eine "außerordentliche Förderung" von 93 Cent pro erhaltener Stimme zu. Für Parteien mit mehr als drei Prozent, die den Einzug in den Landtag nicht geschafft haben, gibt es zusätzlich noch eine Förderung von 21.800 Euro.

Darüber hinaus erhalten die Landtagsparteien jährlich eine Landesförderung, für die heuer insgesamt 1,76 Millionen Euro budgetiert sind. Der Betrag wird nach dem prozentuellen Anteil der Wählerstimmen aufgeteilt. Dazu kommt noch eine Klubförderung im Ausmaß von derzeit insgesamt 650.000 Euro pro Jahr.

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