Die Neuauflage des Gesetzes von 1993 passt die Jagd an die heutige Zeit an. So dürfen Jäger künftig Schalldämpfer verwenden und invasive Arten schießen, Trophäenträger hingegen nicht mehr ausgesetzt werden. Änderungen gibt es auch bei der viel-kritisierten Gatterhaltung. Künftig werden etwa keine neuen Wildgehege mehr genehmigt. In den drei bestehenden darf es keine Treibjagd mehr geben, sondern die Jäger stehen im Raum verteilt - das soll ruhiger für die Tiere sein.
Landesrat Josef Schwaiger ist zufrieden: „Wir haben auch die jährlichen Pflicht-Abschussquoten auf einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren erweitert.“ Eigentlich hätte auch die Polizei eingebunden werden sollen. Die Bundesregierung legte ihr Veto ein: Das gehöre nicht zum Kernaufgabenbereich der Polizei.
Salzburgs Landesjägermeister Max Mayr Melnhof sieht im neuen Jagdgesetz einen guten Kompromiss. Die Kritik der Bundesregierung versteht er nicht ganz: „Diese Passagen gibt es in dieser Form bereits bei anderen Bundesländern. Wir werden es bei einer neuen Bundesregierung nochmal versuchen.“
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